• Hallo Arminst,

    ich gehe vom Wortlaut her davon aus, dass die Punkte, die nicht unter dem dokumentierten Mehraufwand als z.B. dargelegt sind, wirklich mindestens 1x tgl erfolgen müssen- also Wäschewechsel, Desinfektion;
    aber die antiseptische Ganzkörperwäsche, und lokale antisept. Behandlung sind Beispiele für den Mehraufwand. Wenn Sie nachweisbar auch ohne diese auf durchschnittlich 2 h kommen, kann Ihnen das dann egal sein, obwohl es doch meist durchgeführt wird. Aber eine PFlich kann ich für diesen PArt aus dem Wortlaut nicht erkennen.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Selter und Herr Neiser,

    danke für Ihre Antworten, die Anfrage an DIMDI habe ich losgeschickt, sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich mich wieder melden.

    Mit besten Grüßen,
    Arminst

  • Hallo Herr Selter und Kollegen,

    das DIMDI hat auf meine Anfrage bezüglich der im Text der OPS für die Komplexbehandlung bei MRE enthaltenen Mengenangaben wie \'Mindestens täglich\' oder \'täglich\' und deren Interpretation geantwortet.
    -----------------------------------------------------------------------------------

    Meine Anfrage an DIMDI:
    [...] \"Sie schreiben, es ist nur eine Beispielliste, es müssen nicht alle Punkte erfüllt sein (so habe ich dies auch verstanden).
    Der MDK (Bayern) beruft sich auf die Ausdrücke in der Beispielsliste, die \'mindestens täglich\' oder \'täglich\' enthalten und sagt, wenn dies nicht so ist, kann die gesamte Komplexbehandlung nicht anerkannt werden, obwohl mehr als 2 Stunden Aufwand täglich dokumentiert ist. \"[...]

    -------------------------------------------------------------------------------------

    DIMDI hat geantwortet:

    [...]\"Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Die in der Beispielliste angeführten Maßnahmen müssen nicht alle erfüllt sein. So ist z.B. eine tägliche Ganzkörperwäsche nicht bei jeder Erkrankung sinnvoll. Die jeweils aktuellen Behandlungs- und Pflegestandards müssen berücksichtigt werden.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.\" [...]
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    Der MDK hat sich übrigens auch noch geäußert und auf den Passus im OPS-Text hingewiesen, in dem steht : [...]\"Die jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts sind zu berücksichtigen.\"[...]. In diesen Richtlinien wären diese täglichen Massnahmen vorgeschrieben. Dies habe ich noch nicht gefunden, kann es daher weder bestätigen , noch widerlegen.

    Vielleicht kann sich jemand von Ihnen dazu äußern mit entsprechenden Links auf verwertbare Artikel.

    Mit besten Grüßen,

    Arminst