Guten Abend,
mit der Bitte um Klärung hoffe ich meine Fragen exakt formulieren zu können:
Als Klinik möchten wir eine Leistung gemäß Anlage 4 des FP Katalog 2007 ab Januar erbringen. Die Entgelte sind mit jeweiligen Kassen, soweit ich dies verstanden habe, individuell zu verhandeln. Bisher haben wir die Leistung nicht erbracht und somit auch noch nicht verhandelt. Budgetverhandlungen für 2007 stehen ebenfalls noch an. Soweit ein paar Hintergrundinfos, nun die Fragen:
1. Kann eine Klinik Leistungen aus Anlage 4 erbringen ohne am NUB Verfahren des Vorjahres beteiligt gewesen zu sein?
2. Wie werden die Leistungen bis zu den Budgetverhandlungen vergütet?Greifen hier die im Gesetzestext fixierten 600 Euro? Wenn die Verhandlungen positiv verlaufen und man 900 Euro je erbrachter Leistung bekommt, was passiert mit der Finanzierungslücke die durch die Leistungen vor den Verhandlungen aufkommt? Wird die Differenz nachberechnet?
Mit der Bitte um klärende Antworten.
Ihr FPV