Zahlungsmoral der Privaten Kassen

  • Hallo Herr Willm,

    unser Mailprogramm spinnt irgendwie, will nichts rausschicken.

    Es handelt sich um genau die gleiche KV.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo noch mal an alle,

    habe mich gerade mit einer Prüfärztin dieser PKV unterhalten.

    Sie sagte, dass ich der erste wäre, der sich über das o.g. Vorgehen beschweren würde. :lach: Aber jetzt würden sie auch eine ordnungsgemäße Prüfung einleiten wollen und Unterlagen von unserem KH anfordern (incl. Schweigepflichtsentbindung vom Pat.)

    Meine Frage:
    Da jetzt allerdings immer noch der größte Teil der Rechnung nicht bezahlt ist, kann ich doch die Bezahlung des Differenzbetrages auch mit Verweis auf das BSG-Urteil vom 22.07.2004 – B 3 KR 20/03 R einfordern, oder?

    In dem Urteil wurde darauf hingewiesen, dass die Krankenkasse kein Recht hat die Bezahlung der Rechung – bis zum Abschluss ihrer Prüfung - zu verweigern.

    Oder schätze ich die Lage falsch ein?

    Ich bitte um Stellungnahme

    Vielen Dank. Willm
    :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Schönen guten Tag Herr Willm,

    Zitat

    Original von Willm:
    Oder schätze ich die Lage falsch ein?


    Ja!

    Das SGB sowie die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Krankenversicherung. Für die Private Krankenversicherung gilt bezüglich des Schuldrechtes das BGB und die Zuständigkeit der Rechtsprechung liegt letztinstanzlich beim Bundesgerichtshof.

    Bezüglich der Zahlungsmodalitäten muss mal in den Text der Pflegesatzvereinbarung gesehen werden. Die Pflegestzvereinbarung wird auch von den PKVen unterschrieben. Sollten dort oder in anderen Verträgen (z. B. Klinik-Card) keine Regelungen bezüglich der Zahlungsmodalitäten bestehen, gilt das BGB.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag Herr Schaffert,

    komme heute erst dazu zu antworten.

    Vielen Dank für Ihre Klarstellung. Ihre Antwort ist wieder ein guter Grund dafür hier im Forum solche Fragen zu stellen. :i_respekt:

    MfG

    Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo zusammen,

    nur so als kleiner Hinweis am Rande: Manchmal lohnt es sich, den Sachverhalt mit dem Versicherten zu besprechen. Man kann zum einen dabei sehr gut des \"Drama -Dreieck\" bedienen und die Rollen bezüglich Täter, Opfer und Helfer beeinflussen, zum anderen kann man nachfragen, ob der Versicherte eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat, die allerdings bei einer anderen Versicherung abgeschlossen sein sollte..
    8)
    Wünsche noch frohes Schaffen

    Thomas Hintz
    Ltg. Medizincontrolling
    Klinikum Fürstenfeldbruck