Aufnahmekriterien durch Checkliste belegbar!

  • Guten Morgen liebes Forum,

    da wir seit einiger Zeit große Probleme mit einer größeren Kasse haben, sollen wir nun eine Art Checkliste erarbeiten, die die stationäre Aufnahme auch noch rückwirkend für Kassen und MDK nachvollziehbar bzw. beweisbar macht.
    Wir bekommen nun häufig Rechnungen abgewiesen mit Hinweis auf § 112 und der Bitte ambulant abzurechnen:

    Z.B bei Patienten unter 24 Stunden, die gegen ärztlichen Rat gegangen sind. Sogar intensivpflichtige Patienten, die aber die magische 24 Stunden Grenze nicht erreicht haben. Patienten mit inkompletter Querschnittlähmung oder Bypass OP in Eigenanamnese sollen wir nun ambulant operieren.... usw...

    D.h. wir haben nun akuten Handlungsbedarf und sollen nun eine Checkliste entwickeln auf der Grundlage § 39,die den Katalog ambulanter Operationen und die G-AEP Kriterien berücksichtigen. Diese \"Checkliste \" soll bei jeder stationären Aufnahme ausgefüllt werden und uns bei Rückfragen eine schnelle und korrekte Antwort an Kasse oder MDK ermöglichen, wenn der stationäre Aufenthalt in Frage gestellt wird.

    Hat vielleicht jemand so etwas Ähnliches im Echtbetrieb oder gibt es Tipps für ein Verfahren,oder im Downloadbereich vorhanden? Leider drängt die Zeit und ich bin leider hier auf die Schnelle nicht fündig geworden.

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. :sterne:

    Viele Grüße

    \"Mücke\"

  • :sonne:
    Hallo Mücke, Hallo Forum,
    bei mydrg unter dem Link AEP findet man den Begriff \" aus Sicht der Krankenhäuser\" dort gibt es die Nottulner AEP Aufnahmedokumentation.
    Anbei die Liste
    :a_augenruppel:
    Selber wird nach keiner Liste in unserem Haus die Aufnahme gemacht. :a_augenruppel:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Lieber Herr Schulz,

    Vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen. So hat man schon mal eine schöne Vorlage, die wir noch hausindividuell verändern können. Bisher gab es eine Art Checkliste in der Akte, die aber den heutigen strengen Anforderungen nicht mehr gerecht wird.

    Aber wie machen Sie das mit der Dokumentation? Ist die Erstanamnese dementsprechend ausführlicher? Oder wie reagieren Sie bei so krassen Fällen wie vorhin von mir geschildert? Die Situation hat sich bei uns bei dieser einen Kasse drastisch verschärft in den letzten 14 Tagen.

    Gerne auch Feedback von anderen Teilnehmern des Forums. Gibt es in anderen Häusern auch so plötzlich geänderte Verfahren der Kassen ? Mit hin bis zu Rückbuchungen der stationären Rechnung ohne Ankündigung, um dann zu sehen wie wir als Krankenhaus reagieren.

    Höre gerne mehr.

    Viele Grüße
    \"Mücke\"

  • Hallo Mücke,

    :d_pfeid: Noch haben sich hier diese Art von \"Umgang\" nicht herum gesprochen. Jedoch versuchen wir ein Konzept zu erarbeiten ( wie das von mir vorgeschlagene). :sterne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Mücke,
    ganz so hart gehts nicht zu, aber auch hier wird gern was von der Rechnung abgezogen (Belegungstage).Bei Leistungen, die ambulant erbracht werden könnten, werden genaue Nachweise gefordert, falls stationär.
    Dafür haben wir ein Formblatt, was für jeden Patienten ausgefüllt wird. Leider gibts das nur in Papierform, sodass ich es jetzt nicht ins Netz stellen kann.
    Es funktioniert mit Ankreuzen der jeweilig zutreffenden Punkte:
    z. B. postoperative Versorgung nicht gewährleistet (warum)
    problematische Compliance
    komplexer Eingriff gegenüber Regelfall
    drohende Infektion
    klinisch relevante Nebenerkrankungen (welche)
    usw.

    Für geplante OPs gibts in der OP-Aufklärung ebenfalls diese Punkte, wobei beide Formblättern der Arzt zu unterschreiben hat.
    Bisher wurde fast immer diese Art der Dokumentation von den Kassen anerkannt. Der positive Nebeneffekt ist, dass manche Ärzte beim Ausfüllen des Formulars nochmal überlegen, ob der Eingriff nicht doch ambulant möglich ist und uns manche Scherereien erspart bleiben.
    Gute Woche noch und schönen Advent für alle
    Anne

  • Hallo Mücke,
    zu Ihrer Aussage:

    Zitat


    Original von Mücke:
    Wir bekommen nun häufig Rechnungen abgewiesen mit Hinweis auf § 112 und der Bitte ambulant abzurechnen:

    Z.B bei Patienten unter 24 Stunden, die gegen ärztlichen Rat gegangen sind. Sogar intensivpflichtige Patienten, die aber die magische 24 Stunden Grenze nicht erreicht haben. Patienten mit inkompletter Querschnittlähmung oder Bypass OP in Eigenanamnese sollen wir nun ambulant operieren.... usw...


    Aus welchem Bundesland kommen Sie, steht evtl. entsprechendes in Ihrem 112ér?
    Hört sich an wie Sachsen????

    Besonders verwundert bin ich über die gegen ärztlichen Rat gegangenen oder auch die intensiv Pat.
    Ansonsten kommt es natürlich immer auf die Gegebenheiten an. So kann ich z.B. in der Regel auch eine Materialentfernung bei einem inkompletten Querschnitt oder Bypass in der Eigenanamnese machen.

    Wir nutzen bei uns die G-AEP Formblätter der LKB. Einfach mal bei Ihrer Landeskrankenhausgesellschaft nachfragen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Mücke,
    bei Pat. die gegen ärztlichen Rat gehen, verweisen wir auf das BSG - Urteil v. 04.03.2004, B 3 KR 4/03 R ( abgebrochene stationäre Behandl.)Bislang haben die
    Kassen das akzeptiert. Gruß Buffi

  • Hallo Michu, Hallo Buffi,

    vielen Dank für die Tipps. Ich denke, wir werden fleißig gegen die Rückweisungen der Rechnungen ankämpfen

    Sicherlich sind manche Anfragen berechtigt, aber was zuviel ist ist zuviel...


    Ach übrigens, wir sind nicht in Sachsen, sondern in NRW.

    viele Grüße

    \"Mücke\"