Verbot von Verlegungen?

  • Hallo zusammen
    In unser Haus kommen in letzter Zeit vermehrt Gutachen des MDK, die bezweifeln, dass eine Aufnahme aus einem anderen Krankenhaus medizinisch begründet war. Wir als Grundversorger übernehmen gelegentlich Patienten aus Maximalversorgern zur Weiterbehandlung. Hierzu fordert der MDK jetzt eine medizinische Begründung von uns. Liegt diese nicht vor, meinen die Gutachter, eine Weiterbehandlung im alten Haus sei wirtschaftlicher und deshalb verpflichtend für beide Krankenhäuser. Eine Verlegung auf Wunsch des Patienten oder weil das andere Krankenhaus (bzw die andere Abteilung) überbelegt sei, sei nicht erlaubt. Also-> kein Geld für das aufnehmende Haus.

    Auch wenn ich verstehe, dass die Kassen über die zwei entstandenen DRGs unglücklich sind (diese sind bei den angefragten Fällen zusammen natürlich immer teurer als eine einzelne DRG), sehe ich dafür keine wirkliche Rechtsgrundlage. Um das Problem einer zu wilden Verlegepraxis zu lösen, gibt es schließlich die Verlegungsabschläge.

    Im Übrigen scheint für mich die bei uns geltende Regelung zur Kostenträgerschaft bei Verlegungsfahrten (Wenn die Verlegung medizinisch nowendig ist, zahlt die Kasse, ansonsten das verlegende Haus)zu bestätigen, dass es Verlegungen aus nichtmedizinischen Gründen durchaus geben kann.

    Schlägt das Problem auch schon bei anderen leidgeprüften Controllern auf? Oder bin ich noch allein? Und wie sieht das Forum die Rechtslage?

    Danke für die Mühe

  • Hallo sschmitz und Forum,
    was die Rechtslage anbelangt werden wir uns hier wohl beim Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V wiederfinden. Zitat:\" Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken...\". Ziemlich eindeutig - finde ich.

    Viele Grüße und noch einen schönen Tag!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo.
    Das BMG hat sich auch schon dazu geäußert.
    Habe das mal einer KV geschrieben (leider hab ich das Schreiben nicht als Datei)

    \"Mit dem Schreiben vom 05.05.06 teilt das BMG mit, dass für die Abrechenbarkeit einer zweiten Fallpauschale durch das aufnehmende Haus nicht eine medizinische Begründung für die Verlegung, sondern eine (noch) bestehende Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit des Patienten ausschlaggebend ist. Dies gilt insbesondere für Spezialkliniken, die wegen einer Begrenzung der Planbetten Patienten frühzeitig weiterverlegen müssen.\"

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Herr Bauer,
    so einfach ists meiner Meinung nach nicht.
    Zunächst einmal sind ja nicht bei jeder Konstellation die zwei DRGs teurer als eine lange. Das ist vorher schwer zu ermitteln.
    Darüber hinaus gibts für die Verlegungen ja schon immer irgend einen Grund. Mal ists weil der Patient im Haus schon länger bekannt ist, mal ists weil die Verwandten näher bei uns wohnen, mal ists weil das andere Haus anruft, und die Station frei bekommen möchte....... Nur medizinisch sind diese Begründungen nicht immer. Darüber hinaus gibts sogar noch Gutachten, die behaupten, die bei uns durchgeführte Frührehabilitation wäre nicht notwendig gewesen, wenn der Patient im alten Haus 2 Wochen länger verblieben wäre und dann in eine normale Reha gewechselt wäre. Dann landen wir schon sehr in einer monetären Kaffeesatzleserei, die ich hier kaum noch vermitteln kann.

  • Hallo zusammen,
    ?( es ist nicht immer ganz leicht sich zu Fragen: \" Was kann ich was der Maximalversorger nicht kann?\" :d_gutefrage: und \"Warum muß ich diesen Patienten in mein Haus übernehmen?\" dem Chef zuliebe :d_pfeid: oder weil wir schon mal einen Patieten zum Maximalversorger bringen \"müssen\" :a_augenruppel: .
    Ich versuche auch nicht aus dem Kaffesatz zulesen :d_zwinker: aber den Gutachten die uns bislang zugekommen sind und die genau diese Fallkonstillation hatten, konnten wir nichts vernünftiges entgegen bringen
    :sterne: ;( .
    In solchen Fällen sollten sich die Geschäftsleitungen zusammensetzten und einen Vertrag aushandeln.\" Ich gebe dir und dafür gibst du mir!!!\" :d_pfeid:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo sschmitz und Forum,

    tja, natürlich haben Sie recht, dass zum Zeitpunkt der Verlegung der letztendliche DRG nicht bekannt ist, bin wohl eher die retrospektive Sichtweise gewohnt :i_respekt:

    Wenn ich mir die Konstellation Spezialklinik (z.B.: Herzzentrum) und \"Nachversorger\" anschaue, dann macht auch die Einlassung des BMG für mich Sinn. Jedoch ist es für mich nicht nachvollziehbar, wenn eine Verlegung, die nicht medizinisch erforderlich ist, Mehrkosten verursacht. Da wär ich dann schon eher beim Modell von Aachen1.

    Grüße

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt