Hallo zusammen
In unser Haus kommen in letzter Zeit vermehrt Gutachen des MDK, die bezweifeln, dass eine Aufnahme aus einem anderen Krankenhaus medizinisch begründet war. Wir als Grundversorger übernehmen gelegentlich Patienten aus Maximalversorgern zur Weiterbehandlung. Hierzu fordert der MDK jetzt eine medizinische Begründung von uns. Liegt diese nicht vor, meinen die Gutachter, eine Weiterbehandlung im alten Haus sei wirtschaftlicher und deshalb verpflichtend für beide Krankenhäuser. Eine Verlegung auf Wunsch des Patienten oder weil das andere Krankenhaus (bzw die andere Abteilung) überbelegt sei, sei nicht erlaubt. Also-> kein Geld für das aufnehmende Haus.
Auch wenn ich verstehe, dass die Kassen über die zwei entstandenen DRGs unglücklich sind (diese sind bei den angefragten Fällen zusammen natürlich immer teurer als eine einzelne DRG), sehe ich dafür keine wirkliche Rechtsgrundlage. Um das Problem einer zu wilden Verlegepraxis zu lösen, gibt es schließlich die Verlegungsabschläge.
Im Übrigen scheint für mich die bei uns geltende Regelung zur Kostenträgerschaft bei Verlegungsfahrten (Wenn die Verlegung medizinisch nowendig ist, zahlt die Kasse, ansonsten das verlegende Haus)zu bestätigen, dass es Verlegungen aus nichtmedizinischen Gründen durchaus geben kann.
Schlägt das Problem auch schon bei anderen leidgeprüften Controllern auf? Oder bin ich noch allein? Und wie sieht das Forum die Rechtslage?
Danke für die Mühe