Hallo Forum,
in die A90 kommt man wenn der Aufnahmegrund teilstationär ist und die 8-98a.* kodiert wurde.
Wenn ich die Hinweise im OPS 2007 richtig lese ist für jeden teilstationären Behandlungstag jeweils die 8-98a.* zu kodieren.
Wie sieht aber die Grouperlogik aus, wenn nicht jeden Tag die Basisbehandlung oder die umfassende Behandlung durchgeführt wird?
Ich habe in unseren KIS mal ein Probegrouping durchgeführt. Da habe ich 2 x die 8-98a.0 und 1 x die 8-98a.11 eingetragen.
-> Ergebnis A90A
Heißt dass, wenn bei z.B. 16 Behandlungstagen ein Tag dabei ist, wo die umfassende Behandlung durchgeführt wird das Ergebnis A90A ist?
Danke
Gruß
Sven Lindenau