Teilstationäre geiratrische DRG A90A

  • Hallo Forum,

    in die A90 kommt man wenn der Aufnahmegrund teilstationär ist und die 8-98a.* kodiert wurde.

    Wenn ich die Hinweise im OPS 2007 richtig lese ist für jeden teilstationären Behandlungstag jeweils die 8-98a.* zu kodieren.

    Wie sieht aber die Grouperlogik aus, wenn nicht jeden Tag die Basisbehandlung oder die umfassende Behandlung durchgeführt wird?

    Ich habe in unseren KIS mal ein Probegrouping durchgeführt. Da habe ich 2 x die 8-98a.0 und 1 x die 8-98a.11 eingetragen.
    -> Ergebnis A90A

    Heißt dass, wenn bei z.B. 16 Behandlungstagen ein Tag dabei ist, wo die umfassende Behandlung durchgeführt wird das Ergebnis A90A ist?

    Danke

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo zusammen
    auch bei uns ist die Abbildung der geriatrischen Tagesklinik noch ungeklärt und unser KIS Hersteller hat da noch keine genauen Informationen zum workflow herausgegeben. Formal scheint es so zu sein, dass für jeden Tag der Behandlung die OPS eingegeben wreden muss(Achtung richtiges Datum). Dann ermittelt der Grouper für jeden Tag die entsprechende DRG: Es kann also sein, dass wir für einen 10 tägigen Aufenthalt 4 mal die A90A(da an 4 Tagen OPS 8-98a.10), 4 mal die A90B (da an 4 Tagen OPS 8-98a.0) und 2 mal den tagesgleichen Pflegesatz (da die Voraussetzungen für die OPS 8-98a.0 nicht erfüllt waren) abrechnen müssen. Wie das der Grouper hinkriegen soll, ist mir noch ein Rätsel und noch läßt es sich bei uns nicht simmulieren.
    kurrios, aber das ist der Stand heute 4.1.07
    Gruss Schmitz

  • Hallo,

    ich habe mich noch weiter informiert. (u.a. Krankenhasugesellschaft)

    Es ist so, dass für jeden Behandlungstag entweder eine A90A oder eine A90B abzurechnen sind.

    Also bei einem 10 Behandlungstagen z.B. 3xA90A und 7xA90B

    Wie das in GWI dargestellt werden soll weiß ich allerdings nicht

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Forum,

    offenbar kommt es mit der Einführung der neuen Entgelte für die teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung in Anlage 3b zur FPV 2007 zu Abrechnungsproblemen, weil

    a) die Falldefinition des § 8 Abs. 1 Satz 3 der FPV bei der Abrechnung von tagesbezogenen teilstationären Fallpauschalen für jeden Patienten, der wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt wird, je Quartal ein Fall gezählt wird und

    b) die aktuelle Vereinbarung zur elektronischen Datenübermittlung nach § 301 SGB V bei teilstationären Fällen im Budgetbereich, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt werden (je Quartal ein Fall) bei Abrechnung von tagesbezogenen Entgelten jeweils zu Quartalsende folgende zwei Abrechnungsmöglichkeiten vorsieht:
    Variante 1
    Entlassung, Schlussrechnung und gleichzeitige (Neu-)Aufnahme nach dem Entlassungstag unter neuem KH-internen Kennzeichen,
    Variante 2
    Zwischenrechnung und Fortführung des KH-internen Kennzeichens im Folgequartal.
    Beide Abrechnungsmöglichkeiten gehen aber davon aus, dass der Abrechnungsfall entsprechend der Falldefinition des § 8 Abs. 1 Satz 3 FPV jeweils zum Quartalsende abgerechnet wird.

    c) die § 301-Vereinbarung aber gleichzeitig bei der Abrechnung von teilstationären DRG-Fallpauschalen eine Sonderregelung im Segment Entgelt (ENT) vorsieht (Abrechnung von tagesbezogenen teilstationären DRG-Fallpauschalen ab 2. Tag mit dem Entgelt für Entgelte bei Überschreiten der oGVD - bei Dialysen bereits praktiziert).

    d) die an der DRG-Kalkulation beteiligten Krankenhäuser bei der Kostenermittlung für tagesbezogene teilstationäre Entgelte gehalten sind, die Kostenermittlung für jeden Behandlungstag separat durchzuführen und jedes tagesbezogene teilstationäre Entgelt tageweise abzurechnen.

    Die zertifizierten Grouper groupieren in diesem Zusammenhang stur nach der vorgegebenen Systematik und weisen einem Fall bei Vorliegen bereits eines OPS 8-98a.1* grundsätzlich immer die DRG A90A - Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung, umfassende Behandlung zu.

    Es bleibt abzuwarten, welche Lösungen die KIS-Hersteller für diese Problemstellung entwickeln.

    [arial]Freundliche Grüße
    DRG-Fan[/arial]

  • Hallo DRG-Fan,

    gleiche Informationen liegen mir von der KGNW und dem InEK vor.

    Der Grouper arbeitet einwandfrei nach der Gruperlogik laut InEK. Problem muss vor dem Grouping (sprich für jeden Tag ein Fall) oder nach dem Grouping (§301-Probleme) gelöst werden.
    Die KGNW macht eine EIngabe bei der zuständigen Fachgruppe beim DKG. ABer diese Mühlen mahlen bekandlich langsam.

    Wir haben GWI-ORBIS und haben für die A90A bzw. B jewiels ein sonstiges individuelles Entgelt angelegt. Jetzt muss händisch anhand der Prozedur die Anzahl des jeweiligen Entgeltes eingetragen werden. Auf Papier funktioniert das einwandfrei. Aber §301???? Da muss ich erst noch eine KK finden die einen Testfall akzepiert.

    Gibt es noch andere Lösungsvorschläge?

    gruß

    Sven Lindenau