Vorstationär mit Abbruch

  • Hallo in die Runde und allen hier ein gesundes und erfolgreiches 2007!
    Ein Patient mit urologischer Erkrankung kommt vorstationär mit Abbruch.
    2 Tage später wird der Patient mit einer dekompensierten Herzinsuffizienz
    auf der ITS unseres Hauses (als Notfall) wieder aufgenommen.
    Der Kostenträger fordert nun zum ITS Aufenthalt einen Tag vorstationär abzurechnen.
    Meine Frage: Geht das denn bei völlig verschiedenen Krankheitsbildern?
    Wenn nein,warum nicht?
    Ich danke und grüße aus dem grauen Osten
    Nastie

  • Hallo Nastie,

    das ist ja ganz neue Masche von der KK. :kopfschuettel:
    Meine Meinung nach sind es zwei völlig verschiedene Fälle:
    1. unterschiedliche Fachrichtungen
    2. vorstationäre Behandlung zu einem internistischen Notfall auf eine ITS!?
    Das wäre mir ganz neu.

    Viele Grüße und viel Glück.

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Tag,
    Sichtweise KK: 5 Tage sind 5 Tage, von unterschiedlichen ICDs steht nix im Gesetz.

    Sichtweise KH bei anderen Fällen:
    7 Tage sind mehr als 5 Tage, und im Gesetz steht 5 Tage. :d_neinnein:

    Will damit sagen: wenn ich als KH stur an der 5-Tage-Regel im Zusammenhang mit VS festhalte, dann kann ich das der Kasse nicht verübeln, wenn sie das auch macht.
    Wenn ich andererseits bei gleichem \"Fall\" eine längere vorstationäre Phase akzeptiere, dann würde ich von der KK hier das gleiche erwarten.

    Nun zum beschriebenen Fall:
    warum wurde denn der urologische Eingriff nicht durchgeführt? Etwa wegen der kardialen .......? Wenn ja, dann wird es richtig interessant.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    ich habe den Fall leider im Moment nicht vorzuliegen, aber wenn ich mich richtig erinnere (was am Freitag Mittag schwer möglich ist) sollte ein Katheterwechsel erfolgen, der sich dann aber erübrigt hat.Bin mir sicher, dass es nicht auf Grund der intern. Erkrankung war.
    Gibt es denn keine konkrete Regelung in irgendeinem Gesetzbuch? Es kann doch einfach nicht sein, dass die KK sich alles so hinbiegt, wie sie es brauchen.
    Gruß Nastie

  • Hallo Zusammen,

    seit der DRG-Einführung hält sich an der 5 Tage Regelung bei vst (jedenfalls bei uns) keiner mehr so ganz genau, es wird ausgedehnt bis sogar 30 Tagen -natürlich nur in bestimmten Fällen. Damals hatte ich sowas irgendwo sogar schriftlich gesehen-kann aber nicht mehr sagen von wem das war. Wie auch immer: ist es nicht so, das der vor- stationäre Aufenthalt als Voraufnahme zu einem stationärem geplanntem Fall abzurechnen ist (jedenfalls normalerweise)? :d_gutefrage:
    Bei uns wurden noch nie zwei Fachrichtungen als vst/stat. abgerechnet und vor allem ITS mit einem vst Aufenthalt kenne ich auch nicht. Vielleicht ist es aber in anderen Häusern doch anders? Bin neugierig auf andere Meinungen, ist wirklich ein interessantes Thema. :hmm:

    Viele Grüße

    Lorelei

    :augenroll:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

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  • Hallo,

    da hilft ein Blick ins SGB V, §115a:

    \"(1) Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in
    medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln, um
    1. die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären
    oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten (vorstationäre
    Behandlung)
    ..
    (2) Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von
    fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre...\"

    §3 regelt die Vergütungen auf Landesebene

    Im KHEntgG § 8:

    \"...eine vorstationäre Behandlung ist neben der
    Fallpauschale nicht gesondert berechenbar...\"

    Nun ist die Interpretation von Gesetzestexten ein Gebiet, mit dem sich eine ganze Berufsgruppe beschäftigt, ich persönlich sehe aber keinen Zwang, eine vorstat. Behandlung, die eben nicht zur Vorbereitung einer nachfolgenden Behandlung dient, zu dieser hinzuzunehmen. Mit Ausschluss der Notwendigkeit einer stat. Behandlung ist diese Behandlung m.E. abgeschlossen. Auch aus der 5-Tage-Regelung, die ja offenbar ohnehin sehr unterschiedlich gehandhabt/gelebt wird, sehe ich keinen Zwang, jeden nicht inhaltlich zusammenhängenden vorstat. Aufenthalt innerhalb von 5 Tagen hinzuzunehmen.

    Ich sehe es aber ebenso wie Herr Horndasch auch als eine Frage des bisherigen Umgangs miteinander. Haben Sie den schon einmal mit der Kasse gesprochen? Hat diese bzw. der dortige Mitarbeiter sich wirklich etwas dabei gedacht? Oder war es evtl. nur vom Prüfprogramm ausgeworfen und ohne größeres Nachdenken verschickt??

    Gruß, J.Helling

  • Eigentlich sagt Satz 1, dass die Erforderlichkeit der folgenden Krankenhausbehandlung geprüft werden soll oder die KH-Behandlung vorbereitet wird.
    Das ist doch ein wichtiges Argument. Denn wie soll ich denn bei vorstationärer Behandlung wissen, dass der Patient in 2 Tagen als Notfall aufgenommen wird.
    Gespräche mit der KK haben nichts genutzt. Stur nach ...? weiß nicht woran die das festmachen?
    Ich versuch´s noch mal.
    Danke für die konstruktive Hilfe und wünsche allen ein schönes Wochenende.
    Gruß Nastie

  • Hallo Nastie,

    wenn es mein Fall wäre - würde ich auf die MDK Prüfung ankommen lassen. Die Tatsache, daß sich hier um ITS handelt, stört mich persönlich sehr denn so ein Fall mit einem vst Tag dazu kenne ich noch nicht. :a_kopfschuettel:

    Das Ergebnis würde mich brennend interessieren.

    Wunderschönes Wochenende und viele Grüße

    Lorelei

    :)

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo,

    ob eine MDK-Prüfung hier weiterhilft, sei einmal dahingestellt. Der MDK kann natürlich medizinisch prüfen, ob es sich um einen inhaltlichen Zusammenhang handelt, aber da sind wir uns hier wohl einig. Für eine rein formale Frage braucht man eigentlich den MDK nicht. Das obliegt dann bei ausbleibender Einigung dem Sozialgericht...

    Gruß, J.Helling

  • Hallo und guten Tag,
    ich wollte nur mal eine posititve Meldung bezüglich o.g. Artikels abgeben.
    Kostenträger hat mir nun Recht gegeben, nachdem ich o.g. Hinweise, Gesetzestexte etc. in meinem Widerspruch aufgeführt habe. Danke an alle!
    Schöner Freitag!
    Ein hoffentlich sonniges Wochenende
    Gruß Nastie