Verbringung ? aus Reha

  • Hallo an alle,
    wir haben einen Patienten aus einer Krankenhaus- Reha Frühphase B
    aufgenommen.
    Es erfolgte eine Behandlung und Abbruch der vorstationären Behandlung.
    Patient am selbigen Tag zurück in die REHA.
    Wie erfolgt die Abrechnung? Handelt es sich um eine Verbringung?
    Muss unsere Behandlung der KH-Reha in Rechnung gestellt werden?
    Danke im Voraus und Grüße
    aus dem warmen Osten
    Nastie

  • Hallo Nastie,

    vorab ist wichtig zu klären in welchem Bundesland sich das ganze abspielt, denn in den meisten Bundesländern gehört die Phase -B- in den Krankenhausbereich. Somit würde es sich um einen normalen Fall zwischen 2 Krankenhäusern handeln.

    Wirklich sicher, dass der Patient in einer Reha (§ 40 SGB V) war?

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Nastie,

    bei uns spielt es imme rnoch eine Rolle, ob diese\"Frühreha\" in einem nach SGB 108 zugelassenen Krankenhaus statgefunden hat? Nur dann handelt es sich nämlich um eine Frühreha im Sinne der DRG, nur dann sind Verlegungsabschläge etc. möglich. Steht das KH/Reha Klinik als KH im Landesbettenplan?


    @ Mr. Freundlich: in welchen Bundesländern gehört die Frühreha nicht zur KH Behandlung, die gesetzlichen Grundlagen sind da doch da recht eindeutig?


    Mfg

    aus Rostock

    Uwe Neiser


  • Hallo phlox,

    Zitat


    Original von phlox:


    @ Mr. Freundlich: in welchen Bundesländern gehört die Frühreha nicht zur KH Behandlung, die gesetzlichen Grundlagen sind da doch da recht eindeutig?

    Mfg

    aus Rostock

    es gibt z.B. in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg reine Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V, die aber in der Einrichtung Patienten der Phase -B- behandeln.

    Wieso das so ist, kann ich mir bis heute nicht erklären.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich,

    das ist ja interessant, da ich aus MV komme, wie man ja am Klinikort
    erkennt, habe ich jetzt einen Anhalt für die ständigen Anfragen des MDK/KK
    bezüglich Verlegungsabschläge bei Frühreha in §111 Reha-Einrichtungen.

    Da gibt es keine gesetzliche Basis, es sei denn es existiert im Landesbettenplan etc. eine Ausnahmegenehmigung - so etwas gibt es in MV.

    Wir sind gerade beim juristischen Klärungsversuch mit einer großen KK zusammen.

    Grüße.

    Uwe Neiser


  • Hallo phlox,

    was heisst Anfragen. Versuchen die KK in andere Kliniken \"umzusteuern\"?
    Aber vorsicht, es kommt immer auf die Zulassung der Einrichtung an. Wenn eine Klinik eine Zulassung nach § 108 und § 111 besitzt, dann sind die Verlegungsabschläge bei Verlegung in die Phase -B- korrekt, da die Phase -B- dem Krankenhausbereich zuzuordnen ist.
    Es gibt halt nur ein paar Ausnahmekliniken.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich,

    \"Anfragen\" bedeutet Rechnungskürzungen um Verlegungsabschläge, da \"inhaltlich ? \" Frührehaphase B im Reha- Haus nach §111.
    Wie schon gesagt, diese Reha steht im Krankenhausplan nicht als 108 zugelassen- eine andere Auskunft bekomme ich auch von der KK nicht, dann würde ich es ja akzeptieren, wenn mir jemand die Quelle nennt.
    Na ja wir setzen uns ja mal an einen Tisch um darüber zu reden.

    Mfg

    Uwe Neiser