K70.3 mit der D68.4 korrekt abgebildet???

  • Hallo Forum,

    wurde leider über die Suchfunktion nicht fündig, vielleicht hier???

    Pat. wird wegen einem Schädel-Hirn-Trauma intensivmedizinisch überwacht und bis zu seinem Tod 52 Std. beatmet. (Fall aus 2005)
    Unsere Kodierung: S06.5 *S06.73; G93.6, K70.3, D69.61, T00.9
    8-701; 1-202.01; 3-200; 8-930.
    Ermittelt wird die DRG B78A

    Der MDK schreibt nun in seinem Gutachten, dass die K70.3 regelhaft mit der D68.4 verschlüsselt werden kann und kürzt uns die Rechnung dementsprechend ab.
    Dies sehen wird jedoch anders, aufgrund der Leberzirrhose war eine intensivere Überwachung notwendig (Konakion appliziert, Oberbauchsono., Laboruntersuchungen). Insbesondere auch unter dem Aspekt einer zu diesem Zeitpunkt erwogenen Organspende war aufgrund der Leberzirrhose ein komplett anderes Management notwendig. Auf diese Hinweise wurde der MDK im Widerspruchsschreiben hingewiesen.
    Der MDK schreibt nun: [---] aufgrund der zirrhotisch bedingten Blutgerinnungsstörungen Konakion notwendig war. Diese Blutgerinnungsstörung bildest sich über D68.4 korrekt ab. Wir vertreten nach wie vor die Ansicht, dass die krankenhausseitig kodierte ND K70.3 nicht kodierfähig war.

    Die ICD D68.4 beinhaltet den erworbenen Mangel an Gerinnungsfaktoren durch Lebererkrankung.
    Meiner Ansicht nach, ist der Ressourcenverbrauch durch die Leberzirrhose mit der D68.4 nicht gedeckt.

    Sehen wird das Richtig oder hat doch der MDK Recht?? ?( Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar!

    Mit freundlichem Gruß
    Askin

  • Willkommen im Forum Askin

    Zitat


    Original von Askin:
    Dies sehen wird jedoch anders, aufgrund der Leberzirrhose war eine intensivere Überwachung notwendig (Konakion appliziert, Oberbauchsono., Laboruntersuchungen)


    Dies wird so richtig nicht ziehen. Konakion: siehe MDK/Sono: nicht sowieso gemacht?/Laor: siehe DKR zu abnormen Befunden.

    Zitat


    Original von Askin:
    Insbesondere auch unter dem Aspekt einer zu diesem Zeitpunkt erwogenen Organspende war aufgrund der Leberzirrhose ein komplett anderes Management notwendig.


    Können Sie nicht beispielsweise ein auf Zirrhotiker abgestimmtes Infusionsprogramm belegen. Dann würde ich zustimmen, dass

    Zitat


    Sehen wird das Richtig

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • N\'Abend

    Also D68.4 sagt ja nur \"erworbene Gerinnungsstörung\". Die DKR zur Mehrfachkodierung lege ich zu Grunde wenn ich behaupte, hier ist beides zu kodieren, also die durch LZ erworbene Gerinnungsstörung. D68.4 kann ich ja auch bei einer Marcumarblutung nehmen.
    Zur \"Sono-Routine\"-Aussage ist zu sagen, dass heute ja auch z.B. beim NSTEMI der Herzkatheter zur Routine gehört, jedenfalls lt. Leitlinien. Darf der dann auch nicht kodiert werden? Ist doch Quatsch. Die Sono wird ja wegen der LZ gemacht, nicht aus Routine sondern mit klaren Fragestellungen, z.B. ob auch ein Aszites vorliegt, eine Splenomegalie oder andere portale Hypertensionszeichen

    OKIDOCI 8)

  • N`Morgen

    Zitat


    Original von okidoci:
    Ist doch Quatsch. Die Sono wird ja wegen der LZ gemacht, nicht aus Routine sondern mit klaren Fragestellungen, z.B. ob auch ein Aszites vorliegt, eine Splenomegalie oder andere portale Hypertensionszeichen

    Wo steht das im Anfangsbeitrag? Bei einem SHT-Patienten kann durchaus auch eine intraabdominelle Verletzung vorliegen, sodass zu deren Auschluß eine Sonografie erfolgt! Wie halten Sie es denn mit Vitien, die Sie entdecken bei Echokardiographien, die unter anderer Fragestellung durchgeführt werden und die sonst keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen?

    Insofern ist das gesagte nun wirklich

    Zitat


    Original von okidoci:
    Quatsch.

    Damit ist auch klargestellt das Ihr Beispiel

    Zitat


    Original von okidoci:
    dass heute ja auch z.B. beim NSTEMI der Herzkatheter zur Routine gehört, jedenfalls lt. Leitlinien. Darf der dann auch nicht kodiert werden?

    nicht auf meine Argumentation eingeht

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo,
    ich möchte nochmals auf die ursprüngliche Problematik zurückkommen.
    D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren
    Gerinnungsfaktormangel durch:
    · Leberkrankheit
    Sehr geehrter Herr Duck und Mitleser vom MDK, wo steht denn da, dass die Art der Lebererkrankung nicht dazukodiert werden dürfte? Vielmehr ist ja \"Lebererkrankung\" ein sehr vager Begriff, diese Leberkrankheit wird durch \"alkoholische Zirrhose\" näher definiert. Auch hier wird man einfach 2 Ziffern zur korrekten Darstellung benötigen.
    Ein der Zirrhose angepasste Infusionstherapie oder was auch immer kann man sicher aus der Kurve ablesen - sei es etwas mehr Natrium bei Hyponatriämie (ja darf ich dann nur Hyponatriämie, Hypalbuminämie usw auch nur ohne Zirrhose kodieren??) oder etwas Furo bei viel Aszites.
    Oder aus den DKR: \"Ist die zugrundeliegenden Erkrankung blabla wird als Nebendiagnose kodiert\".
    Die Überlegungen zur Organspende sollte man bis zum Nachweis des Hirntodes besser nur im stillen Kämmerlein pflegen - natürlich haben Sie primär den Patienten mit seiner schwersten Verletzung behandelt und nicht den potentiellen Organspender. Soll heissen, gegenüber dem MDK halte ich dies nun eher nicht für stichhaltig.

    Viele Grüße
    P Dietz

  • Hallo D. Duck,
    haben wir uns da missverstanden? Ich denke, eine Sono bei Polytrauma und/oder LZ ist keine Routine, sondern eine gezielte diagnostische Maßnahme im Rahmen einer Erkrankung mit konkreter Fragestellung und potentiell mit Ergebnissen mit therapeutischer Konsequenz. Mit der Argumentation der \"Routine\" könnte man sonst alle Maßnahmen als \"Routine\" von der Verschlüsselung ausschließen, die bei bestimmten Krankheitsbildern selbstverständlich sind, z.B. eine Magenspiegelung bei Bluterbrechen. Wo soll das denn hinführen? Wenn eine Maßnahme im Rahmen von Diagnostik und Therapie einer Erkrankung Routine ist, dann ist sie ein Aufwand und daher hat diese Erkrankung einen Aufwand verursacht und ist daher zu kodieren.
    @ Vitien: hier kommt es schon auch darauf an, was hinterher bei herauskommt. Finde ich ein höhergradiges Vitium, habe ich durchaus die Konsequenz z.B. eine Antibiotikaprophylaxe bei bestimmten Eingriffen zu empfehlen. Oder ich muss meine Therapie umstellen, z.B. ACE-Hemmer bei Insuffizienzvitien zu geben oder bei einer Aortenstenose keine ACE-Hemmer zu geben oder wenigstens nur sehr vorsichtig. Oder vorzugsweise Diuretika bei einer diastolischen Kontraktilitätsstörung. Ich kann Ihnen hier keinen langen Vortrag über Kardiologie halten, möchte Sie nur dafür sensibilisieren, dass auch so genannte \"Routine\" ihre Berechtigung hat, Konsequenzen zeitigt,einen Aufwand darstellt und die mit dieser Routine in Zusammenhang stehende Erkrankung / Befund daher kodierrelevant sind.

    OKIDOCI 8)