Hallo Forum,
es gibt mal wieder Diskussionen.
Patient mit bekannter alkoholischer Leberzirrhose wird mit blutenden Ösophagusvarizen aufgenommen und entsprechend therapiert.
Was wäre hier nun die HD? Nach DKR 1105 müsste dies I85.0 und als ND die K70.3 sein. Wäre es hier auch möglich im Rahmen der +/* Klassifikation als HD K70.3 und als ND I98.2* zu kodieren.
Meiner Meinung nach haben die DKR gegenüber den ICD-10 Vorgaben die höhere Priorität, so dass HD I85.0 und ND K70.3 korrekt wäre.
Wie sehen Sie das?
Vielen Dank
F. Holzwarth