Wiederaufnahmekette

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich habe jetzt endlich auch das Dokument gefunden, dass ich die ganze Zeit gesucht habe. Es sind die \"Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004\". Diese beziehen sich zwar auf die noch vom BMGS erlassene Ersatzvornahme 2004, sind aber meines Wissens immer noch gültig. Hierin finden sich die meisten Antworten auf die hier gestellten Fragen, insbesondere ein Beispiel, dass mit Papiertiegers Frage übereinstimmt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo,

    danke erst mal für die Antworten.

    Ein Problem habe ich noch mit Beispiel 2 unter Punkt 5.
    Entweder habe ich da noch nicht richtig die Kurve gekriegt, oder das Beispiel passt nicht.
    Also:

    Fall 1 ist F75A mit einer OGVD von 24 Tagen (25 1. Zuschlag). Der Pat wird innerhalb von 30 Tagen wieder aufgenommen und kommt mit diesem Aufenthalt in die F05A -> WA wegen Partitionswechsel, keine Frage.
    Aber warum soll ich denn den 3. Fall mit der F05B auch noch dazunehmen??

    Er ist
    1. nicht direkt auf den \"diagnostischen\" Fall folgend -> Partitionswechsel zieht nicht,
    2. er kann keine Komplikation von Fall 1 sein,
    3. er ist nicht in der gleichen Basis DRG.

    Die Zusammenfassung aller drei Fälle geht nur dann, wenn ich sage: Fall 2 ist WA zu Fall 1 wegen Partitionswechsel, neue DRG F05A und der dritte Fall liegt innerhalb der OGVD der \"neuen\" DRG in der gleichen Basis DRG -> 1 Gesamtfall mit F05A.

    M.E. sind entweder Fall 1 + 2 zusammenzufassen wegen Partitionswechsel, oder Fall 2 + 3 wegen gleicher Basis DRG?!?
    Der Logik folgend würde ich sagen Fall 1 + 2 sind zusammenzufassen (wer zuerst kommt mahlt zuerst ;) )

    Wo liegt der Fehler?

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Schönen guten Tag Papiertieger,

    Fall 2 zu Fall 1: Partitionswechsel
    ==> Prüffrist 30 Tage ab Aufnahme Fall 1

    Fall 3 zu Fall 2: selbe Basis-DRG
    Aber: Prüffrist OGVD von Aufnahme Fall 1´

    Sofern die Aufnahme von Fall 3 also innerhalb der OGVD von Fall 1 liegt, ist dieser Fall ebenfalls zusammenzuführen, weil er mit einem der Einzelfälle zusammenzuführen ist (und nicht weil er mit dem zusammengeführten Fall zusammenzuführen wäre).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für die Erklärung. Ich habe eben noch mal mit unserer Abrechnungsmanagerin diskutiert :biggrin: .

    So wie ich das verstanden habe wird die \"Prüffrist\" durch den 1. Aufenthalt bzw. den Grund für die 1. Fallzusammenführung festgelegt.

    Also sind bei Partitionswechsel bei Fall 1 zu 2 die 30 Tage auch für den 3. Fall ausschlaggebend und bei Wiederaufnahmen innerhalb der OGVD die OGVD des 1. Aufenthaltes.

    Aber nicht gemischt.

    Hoffe zumindest, dass ich es richtig verstanden habe. :sterne:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Schönen guten Tag Papiertieger

    Zitat

    Original von papiertiger:
    So wie ich das verstanden habe wird die \" Prüffrist \" durch den 1. Aufenthalt bzw. den Grund für die 1. Fallzusammenführung festgelegt.

    Also sind bei Partitionswechsel bei Fall 1 zu 2 die 30 Tage auch für den 3. Fall ausschlaggebend und bei Wiederaufnahmen innerhalb der OGVD die OGVD des 1. Aufenthaltes.

    Aber nicht gemischt.


    Das habe ich ja schon einmal gesagt:

    Zitat

    Original von R. Schaffert:
    Wenn Sie den ersten und zweiten Aufenthalt zusammenführen, dann gilt die hier angewendete Frist auch für den dritten Aufenthalt, unabhängig davon, nach welchem Absatz des § 2 FPV sie zusammenführen.

    Daraufhin meinten Sie:

    Zitat

    Original von papiertiger:
    Irgendwie ist in Ihrem Beispiel auch etwas durcheinander geraten ;)
    Entweder es gilt die OGVD (§2 Abs. 1+ 3), oder es sind 30 Tage (§2 Abs 2).

    Das hat mich etwas verunsichert und da ich keine eindeutige Quelle gefunden habe, bin ich immer noch nicht ganz sicher. Rein aus dem Wortlaut des Gesetzes prüfe ich zwar immer gegen den ersten Fall, aber ob OGVD oder 30 Tage hängt von der Art des zu prüfenden Falles (Absatz 1 bzw. 3 oder Absatz 2) ab???

    :h_frage:

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert,

    habe lange nicht mehr reingeschaut. Vielen Dank für Ihren Tipp. Hat mir sehr weitergeholfen fürs Verständnis.

    Noch einen schönen Abend.

    Klara

    :sterne:

  • Hallo liebes Forum,

    hab mal auch wieder eine Frage: wenn ein Patient aus einer Psychiatrischen Klinik ins Krankenhaus kommt, ist es eine Verlegung oder normale Aufnahme? ?) Die Psychiatrie rechnet nicht nach DRG ab. Ich meine es ist keine Verlegung, sicher bin ich aber nicht.

    Vielen Dank für Hilfe.

    Viele Grüße

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Morgen Lorelei,

    Zitat


    Original von lorelei:
    Hallo liebes Forum,

    hab mal auch wieder eine Frage: wenn ein Patient aus einer Psychiatrischen Klinik ins Krankenhaus kommt, ist es eine Verlegung oder normale Aufnahme? ?) Die Psychiatrie rechnet nicht nach DRG ab. Ich meine es ist keine Verlegung, sicher bin ich aber nicht.

    Vielen Dank für Hilfe.

    Viele Grüße

    Lorelei

    doch es ist eine ganz normale Verlegung im Sinne §3 Absatz 1 FPV. Die Fallpauschalenverordnung geht in Absatz 4 sogar noch einen Schritt weiter und besagt, dass bei einer internen Verlegung zwischen Stationen unterschiedlicher Entgeltbereiche die einzelnen Entgeltbereiche wie zwei selbständige Krankenhäuser zu behandeln sind und für den DRG-Entgeltbereich die normalen Verlegungsregelungen anzuwenden sind.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Schönes Wochenende und viele Grüße

    Lorelei

    :biggrin:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"