Hallo Forum,
ich bitte um Meinungen zu folgendem Kodierproblem:
Ein alkoholisierter Patient (3,x Promille) föllt in eine Glasscheibe und zieht sich Schnittwunden zu, die im Krankenhaus versorgt werden.
Bei der (Fremd-)Anamnese wird angegeben, das der Patient bereits mehrfach im nichtalkoholisierten Zustand umgefallen sei. Angeblich 5-7 mal beim \"Husten\".
Allerdings wurde zum \"Unfallhergang\" auch erwähnt, dass ein kurzzeitiger Bewußtseinsverlust und eine retrograde Amnesie bestanden habe. (Ich habe diese bereits unter 2Promille)
Das internistische Konsil empfiehlt ein Langzeit-EKG und Carotisdoppler wegen vasovagaler Synkopen. Der Patient verweigert weitere Diagnostik und geht nach Hause.
MDK-Standpunkt:
Hauptdiagnose ist die Commotio, weil sie allein Grund für die stationäre Behandlung war. Die Synkopenabklärung hätte ohnehin auch ambulant erfolgen können.
Ich finde diese Sichtweise inkonsequent weil häufig andersherum argumentiert wird. Beispiel:
Patient kommt zur ambulanten Metallentfernung. Eine stationäre Behandlung wird nötig wegen einer gleichzeitig bestehenden exarcerbierten COPD.
Hier wird laut MDK nicht die COPD zur HD, obwohl sie allein die stationäre Aufnahme ausgelöst hat, sondern die Metallentfernung, weil dies der ursprüngliche Behandlungsanlass war.
Meiner meinung nach kann man die Kodierregel für die Hauptdiagnosendefinition in beide Richtungen auslegen, sollte aber dann konsequent bleiben.
Oder kann mich jemand mit einfachen Worten vom Gegenteil überzeugen???
Für komplizierte MDK-Argumentation bin ich zu blöd :sterne: