hallo TicTac, hallo Findus!
TicTac:
1) Ist ein gelegenheitskrampf eine Epilepsie?
2) Ist ein gelegenheitskrampf ein spezielles epileptisches Syndrom?
Wenn Sie auch nur eine der beiden fragen mit "nein" beantworten, wie kommen Sie dann zu G40.5?
Papiertiger hat es am 23.02.2007 (s. oben) kurz und bündig geschrieben: "..G40.5 ist für den fall zu nehmen, wo eine epilepsie besteht ...".
Bitte bedenken Sie, es gibt epilepsien,die durch alkohol verursacht wurden!
Findus:
Ihr gehör ist noch gut.
Das ist mein vorwurf, und der ist exakt so gemeint.
Was soll man empfinden, wenn die Arztbrief-diagnose "Erst- und einmaliger Grand mal-Gelegenheitskrampf bei Alkoholentzug" von der Kodierfachkraft Ober- / Facharzt der Neurologie im Widerspruchsschreiben als lupenreine epilepsie dargestellt wird. Der anfall war zu hause, neurolog untersuchung einschließlich bildgebung negativ, therapieempfehlung bei entlassung alkoholkarenz.
Nebenbei: Entzugskrämpfe ist ein "misnomer", weil sie keineswegs nur im entzug auftreten. Gohr schrieb es bereits: ... sind im rausch und im entzug möglich.
mfg ET.gkv alias ETgkv