Hallo DRG-Forum,
bei der Verprobung meines §21 Datensatzes für das INEK ist mir aufgefallen, dass mir dort ein paar bestimmte Fälle fehlen.
Es fehlen mir Fallzusammenführungen in dem das Entlassdatum des ersten Falles nicht im Auswertungszeitraum liegt.
Beispiel.
Erster Fall: Aufnahmedatum 01.12.2005, Entlassdatum 14.12.2005
Zweiter Fall: Aufnahmedatum 16.12.2005, Entlassdatum 03.01.2006.
Nach meinem Verständnis müsste der Abrechnungsfall im §21 Datensatz enthalten sein, da dieser immer nach Entlassdatum geht.
Mache ich einen Denkfehler? Gibt es eine Regelung die diese Fälle ausschließt?
Vielen Dank für die Hilfe
Helden
:biggrin: