Hallo liebes Forum,
es gibt im OPS Version 2007 speziell definierte OPS in Bezug auf die Beugefähigkeit durch den Einbau einer Endoprothese am Knie. (OPS 5-822.a und 5-822.b).
Wir implantieren bereits unikondyläre Schlittenprothesen, deren Beugefähigkeit diese Definition erfüllt. Wie ist der neue Kode gemeint? Kodiere ich statt der 5-822.0 für die Schlittenprothese nun die 5-822.a für die Endoprothese mit erweiterer Beugefähigkeit? Es ist ja nicht unerheblich für das DRG-Resultat. Es ermittelt sich statt der DRG I44C die DRG I44B.
Wie sind denn hier die Erfahrungen / Meinungen des Forums?
Vielen Dank an alle.
Mabu