Folgender Sachverhalt:
Patient kommt am 15.12.2006 als Notfall
geschlossene Repostion einer Radiusfraktur - Abrechnung als ambulante OP
Am 17.12.2006 stationäre Aufnahme
offene Repostion mit Osteosynthese durch Platte
DRG I21Z
Die ambulante Abrechnung wurde von der Kasse an uns zurückgesandt mit folgenden Vermerk:
\"Rechnungsrücksendung, da nach §115 keine KÜ-Übernahme möglich ist. Die amb. OP steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der stationären Aufnahme und ist dieser zuzuordnen. Die Maßnahme ist mit der DRG abgegolten.
Muss ich den 15.12.2006 als vorstationäre Behandlung ansehen ?