Inkulsiva und Exklusiva

  • HILFE! ;(

    Habe da ein Verständnisproblem....Beispiel: I23.6 (Thrombose des Vorhofes, des Herzohres oder der Kammer als akute Komplikation nach akutem Myokardinfarkt)
    Exkl. Gleichzeitig mit akut auftrendem Myokardinfarkt I21-I22 und

    I21.0 (akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand) Exkl. Bestimmte akute Komplikation nach akutem Myokardinfarkt (I23.-)
    Heißt EXKLUSIVA hier, daß es in der Kodierung NICHT enthalten ist, ich es aber (als Hinweis für mich) kodieren kann, wenn es so ist, oder heißt es, daß ich es GAR NICHT kodieren darf??? :d_gutefrage:

    Wer mir helfen kann, dem bin ich dankbar, denn irgendwie stehe ich ein wenig \"neben\" mir :erschreck:

    :d_zwinker:

  • Hallo Schneggchen,

    man darf die beiden Kodes zusammen kodieren:

    O-Ton DIMDI:

    Dürfen Kodes, die im \"Exkl.\" eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verwendet werden?
    Das \"Exkl.\" eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können besagte Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen \"sowohl als auch\" beim Patienten vorkommen können und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

    Quelle: http://www.dimdi.de/static/de/klas…_319159480.html

    Gruß
    Jannis

  • Hallo,

    Zitat

    man darf die beiden Kodes zusammen kodieren:

    das ist so nicht ganz richtig: das Exklusivum bei I23.- besagt, dass ein Kode aus diesem Bereich nicht gemeinsam mit einem Kode aus I21.-/I22.- verwendet werden darf, wenn die hierdurch bezeichnete Komplikation gleichzeitig mit dem akuten Infarkt aufgetreten ist; eine gemeinsame Verwendung ist demnach nur zulässig, wenn die Komplikation nach dem Infarkt auftrat (ob das medizinisch sinnhaft ist, sei dahingestellt). Ein \"sowohl als auch\" von \"gleichzeitig\" und \"nach\" ist ja wohl nicht möglich...

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo,

    nur mal am Rande: wie kann denn bsw. bei einer Prüfung festgestellt werden, ob die Komplikation gleichzeitig mit dem Infarktgeschehen auftrat? Zumal der Code im Inklusivum mit einer Dauer von bis zu 28 Tagen in die Vergangenheit kodiert werden darf?
    Schneggchen: Sie müssen darauf achten, wie der jeweilige Wortlaut der Exklusiva ist. Teilweise werden hier auch Codes angegeben, die mehrere Diagnosen enthalten. (Exkl. x bei y)
    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo,
    der MDK Nordrhein sagt dazu, dass ICDs die in den Exklusiva beschrieben stehen nicht nebeneinander kodiert werden dürfen. Bei der Abrechnungsprüfung wird immer eine der ICDs gestrichen.
    Luna3

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Luna3,

    das dies generell nicht so ist, ist im 2 Post in diesem Thread beschrieben. Die offizielle Aussage des DIMDI ist hier einzig relevant, nicht die wie-auch-immer getriggerten Vorstellungen einzelner Gutachter.
    Wenn es aber eine Situation ist, wo ein ICD durch einen anderen ausgeschlossen wird, ist selbstverständlich nur ein Kode (der korrekte) zu nennen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die FAQ wurde für 2009 inhaltlich mit Beispiel überarbeitet.
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…_319159480.html

    Dürfen Kodes, die im \"Exkl.\" eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verwendet werden? (Gültig ab dem 1.1.2009)

    Das \"Exkl.\" eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

    Dies soll an folgendem Beispiel erläutert werden:

    P22.- Atemnot [Respiratory distress] beim Neugeborenen
    Exkl.: Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen (P28.5)
    P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen (Hyaline Membranenkrankheit)
    P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen

    Für dieses Beispiel lautet die Frage also: Dürfen das \"Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen\" (P22.0) und das \"Respiratorische Versagen beim Neugeborenen\" (P28.5) bei einem Patienten nebeneinander kodiert werden?

    Hier liegt eine Konstellation wie oben beschrieben vor, da nach allgemeinem medizinischen Verständnis ein \"Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen\" (P22.0) nicht notwendigerweise mit einem „Respiratorischen Versagen beim Neugeborenen“ (P28.5) vergesellschaftet ist. Darüber hinaus können beide Zustände diagnostisch voneinander abgegrenzt werden.