liebes forum
kasus: aufnahme eines patienten zur ambulanten op (Karpaltunnelspaltung), präoperativ fielen hypertone blutdruckwerte auf (190/80), woraufhin im rahmen einer internistischen mitbehandlung eine blutdruckeinstellung erfolgte
problem: mdk plädiert in diesem fall für eine ambulante abrechnung mit dem hinweis, dass die blutdruckeinstellung auch ambulant hätte erfolgen können, der noch berufstätige patient, welcher sich einen freiraum zur op (einschließlich nachsorge von etwa 14 d) verschafft hat, hätte nach mdk-ansicht also wider nach hause geschickt und einen neuen op termin bekommen müssen.
frage: gibt es bei der abrechnung internistischer krankheitsbilder etwas mit dem AOP-katalog vergleichbares, also vorschriften die bei der blutdruckeinstellung ein ambulantes vorgehen in jedem fall vorgeben?
vielen dank
TEK