Hallo allerseits,
ich habe die Überschrift des Themas mal ein wenig allgemein gehalten, weil da vielleicht auch künftig noch manche Diskussion zu passen könnte.
Starten möchte ich aber mit einem konkreten Fall:
Ein Krankenhaus schickt neuerdings bei jedem Fall, zu dem ich (zu Händen des MDK bzw. der MDK selbst) Berichte anfordere, ein Schreiben, dass die angeforderten Unterlagen erst versandt werden, wenn die Rechnung vollständig beglichen wurde. Als Begründung werden die allseits bekannten BSG-Urteile vom 23.07.2002 und 13.12.2001 genannt.
Nun finde ich aber in den Urteilen keinen Anhalt dafür, dass das Krankenhaus bei Zahlungsverzögerung oder -verweigerung diese Sanktionsmöglichkeit zugebilligt bekommt.
Als Krönung sei noch erwähnt, dass die Rechnung für den Fall vom 22.03. am 26.03. bei mir einging, die Berichte am 27.03. beim KH angefordert wurden und mit gleichem Datum die Herausgabe verweigert wird und die Zahlung verlangt wird (schlappe 2 Wochen, bevor die vertragliche Zahlungsfrist endet).
Ich würde mich zu diesem oder vergleichbaren Themen über angeregte Diskussionen freuen, da in solchen Diskussionen oftmals Argumente und Aktenzeichen ausgetauscht werden, die man in seine tägliche Praxis einfließen lassen kann und die dort vielleicht etwas zur Verbesserung der Kommunikation und zur Vermeidung von Konflikten beitragen.
In diesem Sinne - Feuer frei!