Befristung einer DRG

  • Hallo Forum,
    habe heute eine Befristung für die DRG V60C erhalten. Dies macht m.M. nach keinen Sinn, da OGVD 12 Tage, befristet für 8 Tage, UGVD 1 Tag, tatsächliche VWD 11 Tage. Jetzt verlangt die Kasse eine medizinische Begründung für Zeit ab dem 8.Tag. An der DRG ändert sich logischerweise nichts, was ich der Kasse versucht habe, zu erklären. Die bestehen jedoch auf die medizinische Begründung für den \"verlängerten\" Aufenthalt. Habe denen gerade geschrieben, dass wir aus verwaltungsökonomischen Gründen auf die medizinische Begründung verzichten.
    Hat jemand im Forum schon mal von solch einer Befristung gehört ?

    Krasi
    Abteilung Medizincontrolling

  • Hallo krasi,

    haben Sie den Sachbearbeiter der KK geärgert? :k_biggrin:

    Wenn Sie keinen Zuschlag berechnet haben, fällt diese Forderung unter das Motto: Wer keine Arbeit hat, macht anderen welche! :biggrin:

    Wenn die VwD von 11 Tagen nachvollziehbar ist, würde ich persönlich mich beruhigt zurücklehnen, und abwarten, wie die Reaktion auf das Schreiben ist.

    Sollte eine Rechnungskürzung kommen ginge das Ding gleich an den Anwalt zur Klageeinreichung.

    Seltsame Auswüchse hat dieses System. :totlach:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo krasi,
    hallo Forum,

    die Befristung der Kostenübernahme könnte von der Krankenkasse zu einem Zeitpunkt ausgesprochen worden sein, zu dem die konkrete Leistung und damit die konkrete DRG-Fallpauschale (V60C) noch gar nicht bekannt war. Vielleicht bestand bei der KK die Erwartung oder Prognose auf/für eine andere DRG, bei der eine Zuschlagsrelevanz ab dem 8. Tag gegeben gewesen wäre. Vielleicht hat die KK auch nicht erkannt, dass die Behandlung nicht auf einer psychiatrischen Abteilung stattgefunden hat.

    Wie dem auch sei, die Forderung nach einer medizinischen Begründung für den 8. bis 11. Tag ist in jedem Falle unsinnig. Im Falle einer Rechnungskürzung - wie sollte die im übrigen aussehen ? - empfiehlt sich in der Tat die sofortige Klage.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Krasi,
    das hatte ich auch schon von einer PKV. Das mündete in einem telefonischen Crash-Kurs DRG für den dortigen Mitarbeiter (es war allerdings 2004 und er hat auch zugegeben keine Ahnung von dem neuen System zu haben). War eines der lustigeren Telefonate. Einfach abwarten die KK hat keine sinnvollen rechtlichen Argumente in der Hand.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo zusammen,
    vielen Dank für die Antworten.
    Denke auch mal, die Sachbearbeiterin war nicht genau im Bilde. Hatte ihr zwar erklärt, dass Patientin nicht auf der Psychiatrie lag, dennoch war sie sich ihrer Anfrage sehr sicher.
    Aber es gibt immer wieder neue Überraschungen, so wird es nicht langweilig im DRG-System.
    Werde Reaktion auf mein Schreiben abwarten...
    Gruß und einen schönen sonnigen Tag,

    Krasi
    Abteilung Medizincontrolling