Rückverlegung

  • Mein Frage betrifft die Rückverlegung in das erste Krankenhaus
    Aufenthalte:

    Krankenhaus A 01.03. - 08.03.07 C25.0
    Krankenhaus B 09.03. - 10.03.07 C25.0
    Krankenhaus A 19.03. - 26.03.07 C25.0

    Handelt es sich in diesem Fall um eine Rückverlegung und muss der
    Fall zusammengefasst werden??-

    Vielen Dank

  • Ja, insbeondere dann, wenn im KH A die Behandlung wegen des Aufnahmegrunds fortgesetzt wurde.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,


    uiuiui, Ordu!

    Hoffentlich haben in den letzten 19 Stunden nicht viele Leser das für sich so angenommen. :d_pfeid:

    Natürlich dürfen bei der Rückverlegung - ebenso wie bei der Verlegung - zwischen Entlassung (hier aus Haus B) und (Wieder)Aufnahme (in hier Haus A) nicht mehr als 24 Stunden liegen.

    Im Eingangsbeispiel wurde am 08.03. aus Haus A entlassen und am 09.03. in Haus B aufgenommen. Schon hier kann man aufgrund der mitgeteilten Daten nicht eindeutig beurteilen, ob dies eine Verlegung ist, sprich ob höchstens 24 Std. zwischen Entlassung und Aufnahme lagen (Entlassungsuhrzeit/Aufnahmeuhrzeit? ).

    Bei der \"Rückverlegung\" ist es aber doch eindeutig, oder? (Entlassung Haus B: 10.03.2007, Aufnahme Haus A: 19.03.2007)

    Selbst eine Fallzusammenführung für Haus A, die Ihnen Ordu vielleicht bei Ihrer Antwort vorschwebte, sehe ich hier noch nicht aufgrund der mitgeteilten Diagnose, die recht zielstrebig in die Spalte 13 (Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung) führen könnte.

    Also ich halte die mitgeteilten Daten für zu dünn, um den Fall beurteilen zu können, die Antwort von Ordu aber für schlichtweg falsch!

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,
    Glückwunsch zu dem scharfen Blick.

    Ich war gestern bei einer augenärztlichen Kontrolle und hatte permanent Schwierigkeiten beim Sehtest 0 und 9 auseinander zu halten.
    Ging mir heute am PC zuerst auch nicht anders und habe deshalb auch geistig Ordu zugestimmt. Nur zur Erklärung, nicht als Entschuldigung. :rotwerd:


    Also lassen Sie Milde mit den \"Sehbehinderten\" walten und strafen Sie uns nicht zu sehr. :a_augenruppel:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ach Herr Horndasch,

    ich gebe zu, ich musst auch schon mächtig nah ran an den Monitor... :d_pfeid:

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)