HD und Prozeduren bei Vorbereitungsunters. zur Lebertranspl.

  • Hallo liebes Forum,

    da ich keine aktuellen Beiträge zu diesem Thema im Forum gefunden habe, bitte ich um Ihre Meinung zu folgendem Kodierproblem:

    Patn. mit Leberzirrhose wird zur LTx-Vorbereitungsuntersuchung stationär aufgenommen. Nach Komplettierung div. Untersuchungen wird die Patn. auf die Warteliste gesetzt. In der Koloskopie erfolgte eine Polypabtragung und die Behandlung eines diagnostizierten HWI.
    1. Was ist Hauptdiagnose? Der MDK möchte die Z51.4 -Vorbereitung auf nachfolgende Behandlung.
    2. Welche Prozeduren müssen kodiert werden (8-97c.04 -stat. Behandlung mind. 16-22 Behandlungstage vor Lebertranspl. und 1-920.24 -Vollständige Evaluation zur Transplantation mit Aufn. Pat. auf die Warteliste)?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
    kd

  • Hallo,

    ich würde mal sagen der Grund ist die Zhirrose und dementsprechend auch als HD anzugeben. Z51.4 als ND, sowie HWI und Keim.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo papiertiger,
    danke für Ihre Antwort. Woraus schließen Sie das aber? Würden Sie die Prozeduren mit kodieren ? Der MDK hat sie völlig ignoriert. Die DRG ist entsprechend.
    Danke im Voraus
    kd

  • Hallo,

    HD ist natürlich die Leberzirrhose, das ist die Krankheit, die zur Aufnahme führte. Selbst für die Dialyseshuntanlage ist die spezielle Kodierregel, nach der eine Z-ICD zu wählen sei, gestrichen.
    Zu ergänzen ist dann noch die Z75.2- für die Registierung mit Dringlichkeitsstufe.
    Und natürlich der Harnwegsinfekt ggf. mit Keim und der Kolonpolyp und ggf. weitere Nebendiagnosen.

    Bei korrekter Kodierung/Berücksichtigung des OPS ist die HD hier aber auch irrelevant.
    Entscheidend ist der OPS 1-920.24, dieser führt Sie nahezu gänzlich unabhängig von der HD (sofern es denn eine zulässige HD ist) in die DRG A64Z (pre-MDC)(Evaluierungsaufenthalt vor Leber- oder Nieren-Pankreas-Transplantation). Eine der DRGs, bei der der Name mit dem Inhalt übereinstimmt. :biggrin:
    Die Nichtberücksichtigung dieser Prozedur durch den MDK kann man m.E. schon als fahrlässig ansehen. Entweder hatte hier jemand überhaupt keine Ahnung oder hat maximal schlampig gearbeitet. Anders kann man das eigentlich nicht erklären. Bewußte Bösartigkeit will ich ja nun niemandem unterstellen.

    Erst eine Wartedauer von mindestens 30 Tagen (OPS 8-97c) könnte Sie ggf. in die DRGs für Wartezeit vor Tx führen.

    Gruß, J.Helling

    PS: von den 240 Kalkulationsfällen 2005 für 2007 hatten allerdings 5 (2,08%) auch die Z51.4 als HD...

  • Hallo JanH,
    vielen Dank. Ich sehe das genauso. Allerdings gibt es für Evaluationsaufenthalte von potentiellen Organempfängern keine Kodierregel,die man als Argument anführen könnte. Maßgebend ist deshalb für mich die D002f zur Festlegung der HD, wonach die Krankheit zu kodieren ist, die hauptsächlich für den stat. Krankenhausaufenthalt verantwortlich ist.
    Im geschilderten Fall zieht bereits die Prozedur 1-920.24 Vollständige Evaluation mit Aufnahme auf die Warteliste in die DRG A64Z.
    Viele Grüße
    kd