Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt: Der MDK prüft einen Fall. Im Rahmen dieser Prüfung zeigt sich, unabhängig vom Prüfgrund, dass die Gruppierung und damit die Rechnung fälschlicherweise zu ungunsten des Krankenhauses lautet.
Nun meine Frage: ist irgendwo festgehalten, dass der MDK-Arzt diese neuen Erkenntnisse akzeptieren und so einer Erlössteigerung des Krankenhauses zustimmen muss? Oder kann er sagen, er prüft nur, was in seinem Auftrag durch die Kasse steht?
Viele Grüße, bin sehr gespannt!