stationäre CPAP Kontrollen

  • Guten Morgen DRG Forum

    in unserem KH in NRW haben wir ein großes Schlaflabor und dabei immer wieder Probleme bei den stationären Polysomnographien zur Kontrolle der CPAP und BIPAP behandelten Patienten.

    Ich kenne die BUB Richtlinien genau, aber der Chef des Schlaflabores argumentiert, dass wir(Medizincontrolling), uns von den Krankenkassen ins Bockshorn jagen lassen.:d_neinnein:
    Es wäre angeblich in Niedersachsen und anderen Bundesländern kein Problem , so etwas stationär machen zu lassen.

    Da ich nun nicht jedes Schlaflabor einzeln anrufen kann um Gegenargumente zu sammeln, würde ich mich freuen wenn unsere große DRG Forumgemeinde mir etwas Schützenhilfe leisten könnte.

    Ich freue mich über jede Antwort :sonne:

    Mit Freundlichem Gruß
    M.Ptaschinski

    Mit freundlichem Gruß

    Skorpion

  • Dies ist die Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesauschusses über eine Änderung der Richtlinien zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des fünften Buches Sozialgesetzbuch (BUB Richtlinien) in Anlage A
    \"Anerkannte Untersuchungs-und Behandlungsmethoden.

    Hier ist im § 2 bis 7 über die Polygraphie und Polysomnographie im Rahmen der Differentialdiagnostik und Therapie der schlafbezogenen Atmungstörungen alles geordnet

    Mit freundlichem Gruß

    Skorpion

  • Hallo ptasm,
    die BUB-Richtlinien betreffen aber den ambulanten vertragsärztlichen Bereich. Über eine stationäre Erbringbarkeit steht da meines Wissens nichts drin.

    Ansonsten kann ich die Suchfunktion des Forums empfehlen, so z.B. diesen Diskussionsfaden hier: Abrechenbarkeit von Schlaflabor
    oder hier.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch