Sozialgerichtskosten

  • Hallo Forum,

    ich würde gerne wissen wieviel ein SG Urteil im Verlustfall ca. kostet.

    Gehen wir mal von einem Streitwert von 500 € aus...

    Ich habe davon nämlich absolut keine Ahnung :d_pfeid:

    Vielen Dank

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,


    Ich nehme mal an, es soll ein Krankenhaus in privater Trägerschaft klagen.

    Bei einem Streitwert von 500,00 € fallen 105,00 € Gerichtsgebühren an.

    Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, bekommt der an gesetzlichen Gebühren rund
    160,00 €. Lässt sich die Kasse auch noch durch einen Anwalt vertreten, muss der Unterliegende im Rechtsstreit auch noch die gegnerischen Anwaltskosten tragen, also noch mal rund 160,00 €. ( Die meisten größeren Kassen lassen sich in der ersten Instanz aber nicht vertreten, sondern schicken einen eigenen Mitarbeiter, so dass bei der Gegenseite keine Anwaltsgebühren anfallen )

    Teuer wird die Sache meistens aber, wenn das Gericht einen Sachverständigen hinzuzieht ( was bei medizinischen Sachverhalten oft geschieht, denn der Richter ist auch nur ein armer Jurist, der eine Leber kaum von der Milz unterscheiden kann ). Der Sachverständige nimmt in der Regel 60,00 € die Stunde plus Auslagen, und für eine dickere Akte mit Gutachten kommen schon mal 10 Stunden zusammen.

    Manchmal reicht es aber auch, wenn der behandelnde Arzt eine Stellungnahme zur Gerichtsakte gibt, dann spart man den Sachverständigen.

    Wenn der Arzt oder andere Beteiligte aber als Zeugen geladen werden, bekommt der u.U. auch noch mal Zeugengebühren.

    Es kommt also auch ein bisschen den Fall ein, wie teuer das ganze wird. Wenn es sich aber um eine grundsätzliche Streitfrage handelt, sollte man das Kostenrisiko bei einem Präzedenzfall mal eingehen - man muss ja nicht gleich jeden Fall durchklagen.

    Viel Erfolg

    Attorney

    Rechtsanwältin

  • Hallo,

    und wie ist das bei einem Haus in öffentlicher Trägerschaft, Uniklinikum, bzw. kirchlichem Haus? Genauso?

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Dr. Neiser,

    nach einer Gesetzesänderung gilt das leider auch für die Häuser in öffentlicher Trägerschaft - nach § 183 SGG ist der Sozialgerichtsprozess nur noch für Leistungsempfänger, Behinderte und Versicherte gerichtskostenfrei.

    Gruß,

    Attorney

    Rechtsanwältin