KNIE - TEP später Patellaersatz

  • Guten Tag ,
    folgende Fallkonstellation : Bei einer Patientin wurde vor 5 Jahren eine Knie TEP OHNE Patellaersatz implantiert. Jetzt besteht eine ausgeprägte Retropatellararthrose - die Patella hat sich in die femorale Komponente regelrecht \"eingeschliffen\".
    Die Patella wurde jetzt mit einem Patellarückflächenersatz versorgt.
    Hauptdiagnose ?? Sekundäre Gonarthrose ODER mechanische Komplikation einer Gelenkendoprothese.
    MDK steht auf dem Standpunkt Hauptdiagnose ist die sekundäre Gonathrose und nicht die mechanische Komplikation.

    Was meint das Forum ?
    Mit freundlichen Grüssen
    Bleiholder

  • Hallo Bleiholder,

    zunächst ist es eine Retropatellararthrose und zwar eine sekundäre also M17.5 als Anschlussarthrose.

    Gestritten wird auch unter Kollegen über die Tatsache ob es eine Spätkomplikation einer primär nicht vollständig durchgeführten TEP-Versorgung ist – dies vertreten diejenigen, die primär nicht ohne Patellaersatz arbeiten, die anderen - also diejenigen, die die Philosophie vertreten, warum muss man eine noch intakte Patellagelenkfläche sofort mit ersetzen - sehen darin eine Folge nach einer Erkrankung. Beide Ansichten sind schlüssig.

    Die eine Codierung sieht so aus: T84.0 + M17.5, die andere M96.88 + M17.5 + Z96.6. HD wäre stets die M17.5, hier als Retropatellararthrose.

    Ich würde die Entscheidung unabhängig von den beiden Philosophien von der Behandlung abhängig machen. Wird nur die Patella(gelenkfläche) ersetzt, bei unverändert belassener TEP, würde ich die Erkrankung wählen. Wenn auch an der vorhandenen TEP etwas gemacht wird – und sei es die Lösung von Verwachsungen usw.- die Spätkomplikation.

    Nun gehe ich für ein paar Tage in Urlaub

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Tag (Herr?) Bleiholder,

    ich bin nun kein Medizinner, aber \"Bezahler\" der Rechnungen. Und ich bin der (festen) Meinung, daß es für die Abrechnung eigentlich egal ist, welche HD bei dem TEP-Wechsel angegeben wird, da die DRG durch den OPS bestimmt wird.

    MfG

    der Bauer

  • Hallo \" Bezahler \"
    wenn ich als Hauptdiagnose die Komplikation nach Gelenkendoprothese verschlüssele rücke ich in eine höhere DRG - der MDK hats vorgerechnet...

    Gruß Bleiholder

  • Zitat


    Original von Bleiholder:
    Hallo \" Bezahler \"
    wenn ich als Hauptdiagnose die Komplikation nach Gelenkendoprothese verschlüssele rücke ich in eine höhere DRG - der MDK hats vorgerechnet...

    Gruß Bleiholder


    der MDK hat es vorgerechnet, da stört mich ja schon wieder, daß der MDK rechnet. :boese:

    Der MDK kann zu einer anderen DRG kommen, die leistungsrechtliche Beurteilung obliegt aber dem Kostenträger.

    Trotzdem, der OPS führt (bei identischen Nebendiagnosen!) in die DRG bei den Knie-TEPs, nicht die HD.

    Sie können sogar als HD eine Koxarthrose kodieren, wenn der OPS Knie-TEP lautet ergibt es eine I44B (hat ein KH hier immer mal wieder verpuzzelt).

    Gruß

    Bauer

  • In der Regel besteht bei jeder Gonarthrose schon primär auch eine Retropatellararthrose wenn Sie eine Prothese einsetzen.
    Wollen Sie wirklich die alten Aufnahmen heraussuchen, um das Gegenteil zu beweisen? Sind die verwendeten Prothesen so ungeeignet, dass sie eine Arthrose verursachen (mechanische Komplikation)?

    Der sekundäre Retropatellarersatz ist sehr umstritten. Ich verweise auf die Dissertation von Dr. Zinck Endo-Klinik Hamburg in dieser Sache. Die Komplikationsrate bei Primärversorgung entspricht derjenigen einer Prothese ohne Patellaprothese.

    Dr.med.Dietrich Klüber