unbekannter Facharztstatus

  • Hallo Forum,

    als ich heute den Facharztstatus eines Gutachters beim MDK erfragen wollte, lehnte man jegliche Auskunft ab. Es wurde mir lediglich mitgeteilt, dass es sich immer um einen Facharzt für Sozialmedizin handelt. Kann der MDK die Information verweigern?

    Gruß aus Münster
    K. Grotenhoff

  • Hallo grotek,

    sicher kann er. Ob das bei der sachlichen Argumentation dienlich ist, sei dahin gestellt, insbesondere im Falle einer sozialgerichtlichen Auseinandersetzung.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet,

    wieso kann er das; aus welcher rechtlichen Grundlage kann diese Information verweigert werden?

    Besteht nicht grundsätzlich Anrecht auf eine geeignete Ausbildung des Gutachters und somit auch das Recht, diese in Frage zu stellen? Wenn man sich nun schon wegen der Frage nach der Facharztrichtung vor dem Sozialgericht trifft, hilft das der Kostenentwicklung nicht wirklich weiter. :(

    Viele Grüße

    Jannis

  • Hallo Jannis,

    Sie haben natürlich das Recht, die Frage zu stellen. Der MDK bzw. der Kostenträger mag Ihnen die Antwort vorenthalten, wenn er will. Mir ist keine Bestimmung bekannt, wonach der MDK die Daten seiner Gutachter offen legen muß. Wir hatten diese Diskussion vor ca. 2 Jahren schon einmal, ausgehend von regionaltypischen Kuriositäten wie dem Schwärzen der Gutachterdaten seitens der Kostenträger.

    Ich denke, daß dem Leistungserbringer diese albernen Scharmützel in Bezug auf nachfogende Auseinandersetzungen eher nützlich sein dürften 8) , da die fehlende Transparenz einen Hinweis auf sachliche Mängel geben könnten.

    Gruß

    merguet

  • Schönen guten tag allerseits,

    rein formal besteht keinerlei rechtliches Verhältnis zwischen MDK und Krankenhaus, daher ist die rechtliche Handhabe des Krankenhauses gegenüber dem MDK und dem Gutachter auch eingeschränkt.

    Allein die Krankenkasse gibt das Gutachten in Auftrag und der MDK berät durch die gutachterliche Stellungnahme auch nur die Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet letzlich auf Grundlage des Gutachtens und wird - mangels eigenem medizinischem Sachverstand - auch in der Regel im Sinne des Gutachtens entscheiden ( müssen ) . Natürlich kann (und muss) das Krankenhaus ggf. das Gutachten als Grundlage der Entscheidung inhaltlich und qualitativ anzweifeln.

    Wenn die Qualifikation des Gutachters nicht genannt wird, ist das für mich ein Argument gegen die Qualität, allerdings nützt mir das nur dann, wenn ich auch inhaltliche Argumente habe.

    Daher würde ich allein wegen der Fachrichtung kein Gericht bemühen (ich habe auch schon einmal durch googlen herausgefunden, welcher Fachrichtung ein Gutachter angehört...)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,
    ohne die genauen §§ jetzt parat zu haben, aber der Anspruch auf einen Gutachter der gleichen FA-Richtung beschränkt sich m.E. nur auf die Stichprobenprüfung nach § 17c KHG und die erläuternden Ausführungen im KH.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch