Kodierung M. Werlhof (D69.31) bei relevanter Blutung nach Standard-OP

  • Hallo Forum,

    ich wüsste gerne, was andere Kodierer zu diesem Thema meinen. Es geht um einen Fall einer Patientin, die einen bekannten M. Werlhof hat. Diese hat sich einer Standard-OP (hier: Hysterektomie) unterzogen. Die Transfusionswahrscheinlichkeit bei diesem Standard-Eingriff ist in unserem Haus so niedrig, dass präoperativ auf die Kreuzung von Ery-Konserven verzichtet wird. In diesem Fall allerdings wurden - bei präoperativ normalem Hb - Erykonzentrate gekreuzt. Postoperativ kam es - Zitat OP-Bericht: \"Blutverlust geschätzt: minimal\" - zu einem Hb-Abfall bis auf 7,7 g/dl. Bei klinisch stabilem Zustand verordneten wir der Pat. ein Eisenpräparat.

    Der MDK nun meint, dass der M. Werlhof nicht kodierrelevant ist. Ich hingegen gehe davon aus, dass alleine die Tatsache des Abweichens vom Standard-Vorgehen (Kreuzung von Ery-Konzentraten) eine Kodierung rechtfertigt.

    Da ich bisher weder in den DKR, noch den Kodierempfehlungen des MDK oder im Forum hierzu vergleichbare Infos gefunden habe, versuche ich es jetzt hier. Nachdem der Fall bereits abgeschlossen ist, hat er - leider - auch keine praktische Bedeutung mehr. Mich interessiert dennoch die prinzipielle Meinung hierzu.

    Im voraus bereits besten Dank.

    Thomas Rauner

    Thomas Rauner
    Allgemeinarzt
    med. Controlling

  • Hallo Herr Rauner,

    keine unspannende Frage! Ich werde mich mal als erster aus dem Fenster lehnen: Der M.Werlhof kann nicht kodiert werden, trotz Abweichen vom Standardvorgehen.
    Ich gehe davon aus, dass mit der Gabe des Eisenpräparates die akute Blutungsanämie behandelt wurde. Damit wäre D62 mein Favorit.

    Gruß

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

  • Hallo,
    ich lehne noch weiter. Der M. Werlhof kann hier auch als \"Grunderkrankung\", die Blutungsanämie als Folge derselben dargestellt werden. Entsprechend den Kodierregeln (nur Symptom behandelt, auch Grunderkrankung bekannt, aber nicht behandelt wie bei Malignom) würde ich den M. Werlhof als ND kodieren. Der MDK meint, der M. Werlhof ist erlös- und deshalb nicht kodierrelevant. Wir meinen das Gegenteil - den erst wird entsprechend der DKR kodiert, dann abgerechnet ;)

    Analog zur geraden an anderer Stelle aktuellen Frage (Darf die KK Fälle von annodunnemal prüfen?) würde ich auch vor Nachberechnung nicht zurückschrecken.

    Die Hysterektomie ist ein Klassiker - eine höhergradie CC-Diagnose und schon geht\'s hoch. Drum wird erst mal alles angezweifelt - die erschwerte Intubation, die Niereninsuffizienz oder hier der M. Werlhof frei nach dem Motto was nicht sein darf, kann auch nicht gewesen sein. Egal wie.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    ich sehe nicht, weshalb die spezielle Kodierregel Neubildungen hier auf eine Autoimmunerkrankung anwendbar wäre.

    Nach den allgemeinen Kodierrichtlinien wäre der M.Merlhof (ohne Aufwand) selbst dann nicht als ND kodierbar, wenn er im fraglichen Aufenthalt als Ursache des Hb-Abfalls erstdiagnostiziert worden wäre. Nach meiner Ansicht müsste man einen Aufwand für die Behandlung der Grunderkrankung nachweisen, der über die Behandlung der postop. Anämie hinausgeht. Ob aber das prophylaktische Kreuzen von Ery-Konzentraten hier ausreicht? :d_gutefrage:

    Herr Rauner kann wohl glücklich sein, dass der Fall bereits abgeschlossen ist. Das wäre sicher auf eine längere Diskussion hinausgelaufen.

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, stimmen Sie mir bzgl. der D62 zu. Vielleicht kann der Nachberechnung ja damit noch auf die Sprünge geholfen werden (falls versehentlich noch nicht kodiert).

    Viele Grüße

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

  • Hallo,
    ich sehe das nicht so. Ausser dem Malignom-Analogon kann man auch die DKR mit dem Krampfanfall und dem Hirntumor heranziehen. Auch da wird der Tumor, selbst wenn nicht spezifisch behandelt, zur ND. ODer auch so: Wie Hr. Rauner schreibt, ist eine Standard-HE ohne relevanten Blutverlust. Im speziellen Fall kommt es aufgrund des M. Werlhof zum relevanten Blutverlust. Würden Sie eine ASS-bedingte Thrombozytopathie auch nicht kodieren? Es ist mit Sicherheit hier allein durch diese Erkrankung ein erhöhter Aufwand zu erbringen - wozu sollte man überhaupt Nebendiagnosen kodieren, wenn nicht hier?
    Man kodiert doch auch die Angina pectoris UND die KHK, selbst wenn man nur Nitrat und Heparin gegeben hat - wo ist hier die Behandlung der KHK? Ok, man würde ein Statin dazugeben, aber darf ich dann nicht nur die Hypercholesterinämie kodieren?
    Und wo steht, dass man eine SPEZIFISCHE Therapie durchführen muss, um eine Erkrankung zu kodieren?
    Ich finde, es gibt viel mehr Argumente FÜR eine Kodierung als dagegen.
    Ich hoffe bloß, die Damen und Herren \"DKR\" lesen hier auch mit, welch grandiose Verwirrung sie da teilweise produzieren...

    Gute Nacht
    P. Dietz