Liebes Forum!
Ich habe diese Frage zwar schon mal ähnlich gestellt, unser hauseigener DRG-Beauftragter hat mich jedoch mit Hinblick auf das neue Fallpauschalengesetz wieder völlig verunsichert:
Wenn man ein Neugeborenes postpartal am ersten Lebenstag in eine Kinderklinik (außerhalb des eigenen Krankenhauses) verlegt, wie kodiere ich dieses?
Wenn ich die Z38.0 sowie die vorliegende Erkrankung (z.b. LKG Q37.1) als Diagnose verschlüssele und die 9-262.0 (Versorgung Neugeborenes) als Prozedur, bekomme ich natürlich eine Fallpauschale angeboten.
Ist es korrekt, diese abzurechnen?
Wenn der Pädiater bei der Geburt schon anwesend ist, ist ja klar, daß er die Erstversorgung übernimmt, wir Gynäkoloegen also nicht die 9-262.0 verschlüsseln.
Wie sieht es aber aus, wenn ich das Kind nach 10 min, einer Stunde, vier Stunden an den Pädiater übergebe (nicht jede verlegungsbedürftige Symptomatik tritt ja unmittelbar nach Geburt auf.
Wann verschlüssele ich einen solchen Fall wie? Wann darf ich für das Kind eine Fallpauschale abrechnen?
Hoffe auf Hilfe!!! I) I)
Uli Runge