Kodierung Fetaldod

  • Guten Morgen;
    Wir hatten eine Geburt mit einem tot geborenen Säugling, durch Anoxie (Nabelschnur ganz fest um Hals und Körper) im Mutterleib in der ca. 38 SSW. Für dieses Vorliegen gibt es einen passenden Code P20.1 und ergibt ein A DRG mit hohem Kostenfaktor. Für die Erstellung des zur Mutter gehörenden QS-Bogen wird bei uns der Säugling in der Regel als Todgeburt (P95) für 1 Minute aufgenommen und wieder entlassen. Das ergibt allerdings eine unzulässige DRG und keinen Wert für eine Abrechnung. Wie würden Sie entscheiden? Wir freuen uns über passende Angebote 8)

  • Hallo Vinzenz,
    entsprechend §1, Abs. 5 FPV 2007 ist das Neugeborene nur ein Fall bei Versorgung ausserhalb des Kreissaales. Bei intrauterinem Tod müssen sie formal einen Fall anlegen um Geburts- und Todesanzeige erfassen zu können. Was für eine DRG erzeugt wird ist egal, da nichts zur Abrechnung kommt. Wenn überhaupt würde ich nur die P95 verschlüsseln.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Vinzenz,
    Frau Zierold hat recht. Für das Kind wird zwar ein Fall angelegt, aber eine Diagnose wird, zumindest bei uns, nicht eingegeben, da der Fall nicht zur Abrechnung kommt.
    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Vinzenz,

    wollen Sie nur einen Fall anlegen oder auch eine (nicht abrechenbare) DRG produzieren? Dann wäre es auf jeden Fall die P60C, denn die \"fordert\" eine Mindestverweildauer von 24 Stunden in dem Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand. Und da die nicht erreicht wurde ist keine Abrechnung möglich. Aber wie gesagt, es gilt §1(5) FPV, wonach keine Fallpauschale gebildet bzw. abgerechnet werden kann.

    Gruß

    Bauer