Guten Morgen Forum,
leider konnte ich über die Suchfunktion nicht fündig werden.
Folgende Frage:
Bei einer Patientin wird in einem anderen KH ein unklarer Sigmatumor diagnostiziert. Die Patientin wird uns vom Hausarzt zur OP zugewiesen.
Geplant ist ein stationärer Aufenthalt zur Operation. Präoperativ wird zur genauen Lokalistation des TU eine Rektoskopie und Endosonographie durchgeführt. Danach ergab sich keine OP Indikation mehr. Der stationäre Aufenthalt erstreckte sich über 2 Tage. Der MDK ist nun der Meinung diese Untersuchungen hätten auch ambulant durchgeführt werden können. :d_gutefrage:
Allerdings war ja die OP geplant.
Greift hier das Urteil
[i]Der 3. Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Krankenhausbehandlung stets dann notwendig ist, wenn sie aus der vorausschauenden Sicht des Krankenhausarztes unter Zugrundelegung der im Entscheidungszeitraums bekannten oder erkennbaren Umstände vertretbar ist[/i]
Meinungen?
Danke und Gruß
bewe