geplante Nachuntersuchung

  • Schönen Nachmittag UH und vielen Dank für Ihren Kommentar,
    Z03.5 halte ich aus dem Grund für ungeeignet, weil sich der Pat. einem behandlungsbedürftigen Zustand (bei Resthemip.) befindet. Das schließt m.E. diesen ICD aus.
    Z03.8 ist zu unspezifisch und die untersuchungen komplettieren ja die Diagnostik und Behandlung des Apoplex.
    Viele Grüße
    J.Renkawitz

  • Guten Morgen Herr Renkawitz,
    - mag mich noch nicht geschlagen geben ;)
    die \"Resthemip.\" hatte sich doch unter amb. Behandlung gebessert - kann also nicht HD sein.
    Insofern bleibt (in Abhängigkeit vom Untersuchungsergebnis) kaum eine Alternative zur DKR D008b und D002f, S. 6, Mitte \"Schlüsselnummern aus Z03.-...\":
    Wenn bei der Untersuchung eine Ursache für den Schlaganfall gefunden, ist diese die HD.
    Wenn die Suche nach der Ursache erfolglos bleibt und keine Symptome (bezogen auf den Verdacht) greifbar sind, bleibt nur Z03.-.
    Das Vorhandensein kodierrelevanter ND beeinflusst meiner Kenntnis nach nicht die Entscheidung über die HD.
    Viele Grüße und maximale Erfolge!
    UH

  • Hallo Herr Renkawitz,

    ich habe es gelesen, nur nicht geglaubt :d_zwinker:

    Ich würde zu folgender Kodierung tendieren:

    HD: I69.3
    ND: G81.*
    Z09.88

    Des Weiteren würde ich die perinatale Hirnschädigung als ND kodieren.

    Schöne Grüße

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Ebenso einen schönen Morgen trotz der unterschiedlichen Ansichten,

    habe mir die MDK Kodierempfehlungen dahingehend noch einmal angesehen.
    Dort gibt es in der lfdNr 97 Hinweis auf Nachuntersuchung. Es besteht ein Symptom (Varizen, hier Hemiparese), dass einer Grunderkrankung (Leberzirr. hier Apoplex) zugeordnet werden kann. Die Grunderkrankung ist als HD zu kodieren.
    Meinen Sie nicht, dass eben diese Regelung hier angewendet werden kann?
    Ich werde es mal so versuchen.
    Vielleicht bis bald
    J.Renkawitz

  • Ups, überschnitten, habe meinen Beitrag eben korrigiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Guten Morgen Frau Maas,
    so habe ich mich auch entschieden (i63.9). Und wegen der Notwendigkeit werden wir uns sicher noch einmal Gedanken machen müssen.
    Vielen Dank und Gruß
    J.Renkawitz

  • Hallo Frau Maas,
    HD: I69.3 geht weder technisch (DRG 961Z - unzulässige HD!!!) noch nach der DKR D005d Folgezustände....!!! Wenn überhaupt, dann andersherum (HD: G81.-), aber da müsste der Entlassungsbrief dann schon entsprechend ausfallen.

    :) UH

  • Hallo Herr H.,

    Sie haben Recht! Da habe ich Unsinn geschrieben... :rotwerd:

    Die Hauptfrage ist wohl: Handelt es sich um eine Nachuntersuchung oder um eine fortgesetzte Behandlung?

    Da die Behandlung des Schlaganfalls und seiner unmittelbaren Folgen (DKR 0601e) anscheinend noch nicht abgeschlossen ist, handelt es sich wohl nicht eigentlich um eine Nachuntersuchung, oder? Wie Herr Renkawitz schreibt soll ja die Ätiologie des Infarktes abgeklärt werden. In diesem Falle wäre m. E. die Hauptdiagnose die I63.5, Nebendiagnosen wären die Hemiparese und die die perinatale Hirnschädigung.

    Aber wenn es sich doch um eine Nachuntersuchung handelt? Ich weiß es nicht mehr...

    Freundliche Grüße aus Oldenburg

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Fr. Maas,
    ...passiert schon mal :)
    Abrechnen lassen sich beide Varianten (HD G81.- oder HD Z03.-), was richtig ist, darüber entscheidet die Aktenlage vor Ort und ich würde mich freuen zu hören, wie es am Ende akzeptiert wurde.
    In diesem Sinne:
    Happy coding und viele Grüße aus Leipzig
    Uwe Höhnel