Wahlleistungen

  • Hallo,

    folgendes Problem: Ein Privatpatient mit Chefarztwahl wird während seines stationären Aufenthaltes in unserer Klinik als Konsil in ein anderes Krankenhaus transportiert.

    Nun will die Krankenversicherung des Patienten die Transportkosten nicht übernehmen.

    Bisher hatten wir noch keine Probleme mit den KVs bzgl. Transportkosten ... sind wir im Recht, wenn wir die Transportkosten des Konsils nicht bezahlen und es an die Krankenversicherung des Patienten weiterleiten?

    Unter § 17 KHEntgG steht nichts von Transportkostenerstattung.

    Bitte um Hilfe. Vielen Dank :)

    Gruß
    Thorsten

  • Hallo Thorsten,
    wenn es denn ein Konsil war und keine Verbringung, dann werden Sie wohl für alle Kosten aufkommen müssen.
    Sie rechnen ja auch alle Leistungen ab.
    Warum die KVs (ich nehme an Sie meinen Krankenversicherungen und nicht kassenärztliche Vereinigungen) diese Kosten bisher bezhalt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Thorsten,
    die Kosten für den Transport haben die KK bislang bei uns noch nicht getragen und die Privaten werden dies auch wohl nicht zahlen, Privat hin Privat her.
    Bei Konsilen!

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling