Hallo,
folgendes Problem: Ein Privatpatient mit Chefarztwahl wird während seines stationären Aufenthaltes in unserer Klinik als Konsil in ein anderes Krankenhaus transportiert.
Nun will die Krankenversicherung des Patienten die Transportkosten nicht übernehmen.
Bisher hatten wir noch keine Probleme mit den KVs bzgl. Transportkosten ... sind wir im Recht, wenn wir die Transportkosten des Konsils nicht bezahlen und es an die Krankenversicherung des Patienten weiterleiten?
Unter § 17 KHEntgG steht nichts von Transportkostenerstattung.
Bitte um Hilfe. Vielen Dank
Gruß
Thorsten