Hallo,
gilt die Nr. 5-983 auch für nicht-chirurgische Verfahren (z.B. Duodenoskopie bei vermuteter Papillenblutung durch endoskopische Papillotomie)?
Das Beispiel 1 in den DKR 2003 ist ja auch keine "große" OP.
R. Berndt
Hallo,
gilt die Nr. 5-983 auch für nicht-chirurgische Verfahren (z.B. Duodenoskopie bei vermuteter Papillenblutung durch endoskopische Papillotomie)?
Das Beispiel 1 in den DKR 2003 ist ja auch keine "große" OP.
R. Berndt
Hallo Herr Berndt
Antwort: nein
Anzuwenden bei (wenn es keinen spezifischen Code gibt):
Wiedereröffnung eines Operationsfeldes zur Behandlung postoperativer Komplikationen,
Durchführung einer Rezidivoperation
Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet
Gruß
E. Rembs
Arzt für Chirurgie
Bochum
Hallo Herr Berndt,
nachdem die 5-983 im Kapitel 5 Operationen aufgeführt, ist davon auszugehen, dass dieser Kode für alle Operationskodes 5-... gilt.
Bezüglich Ihres BEispiels wäre dann dieser Kode mitanzugeben, wenn z.B. bei der Duodenoskopie eine Papillenblutung festgestellt und gestillt wird (Kode Duodenoskopie + 5-513.c(Blutstillung)).
Wenn eine reine diagnostische Duodenoskopie durchgeführt wurde, kann der Re-OP-Kode m.E. nicht angegeben werden, bzw. ist auch nicht sinnvoll.
Grüsse
F. Nusser
Arzt/MedCont