MDK Erinnerung ohne Erstanforderung

  • Hallo Forum, hallo GOMER,

    die in § 275 Abs. 1c SGB V enthaltene Frist hat keine materiell-rechtliche Schutzwirkung für die KK sonder für die KH`s. Dies wird nicht zuletzt deutlich aufgrund der Gesetzesbegründung. Dort heißt es u. a.

    \"Nach Satz 1 ist eine Einzelfallprüfung zeitnah durchzuführen. Dies gilt für sämtliche Schritte der Einleitung durch die KK und der Durchführung der Prüfung durch den MDK... Durch Satz 2 wird nach Eingang des Rechnungsdatensatzes bei der KK eine Ausschlussfrist von sechs Wochen eingeführt, innerhalb derer die KK die Prüfung einzuleiten und der MDK dem KH die Prüfung anzuzeigen hat. Prüfungen die nach Ablauf dieses Zeitraum dem KH angezeigt werden, sind nicht zulässig\".

    Ganz nebenbei, Schadensansprüche der KK gegen den MDK wegen Fristversäumnis im Rahmen von § 275 Abs. 1c SGB V \"sind nach Rechtsauffassung nicht erkennbar\".

    Fazit: Doppeltes Pech für die KK (welche evtl. gar nicht die Verfristung verursacht hat).

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • hallo zusammen,
    bei uns hat jetzt eine KK, bei der das Wirtschaftsprüfungsamt war einen Fall gefunden, den sie im Jahr 2007 übersehen hatten.
    Jetzt, mehr als 2 Jahre danach, wollen sie den prüfen. Man muss ehrlich sein, da ist uns als KH ein Fehler unterlaufen und die Kasse hat eigentlich Recht mit der Anfrage.
    Auf den Hinweis mit der 6-Wochen-Frist wollen sie nicht eingehen. Hat jemand schon mal so was gehabt?

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo Leisure 17,

    kommt darauf an worum es geht, und wann der Patient bei Ihnen war.

    Geht es um die Verweildauer, stationäre Behandlung oder die Richtigkeit einer Nebendiagnose bei einem Fall nach dem 01.04., würde ich die Herausgabe von Unterlagen unter Verweis auf §275 1c ablehnen. Was die Wirtschaftsprüfer der KK sagen oder nicht, muss das KH ja nicht interessieren. Ist halt persönliches Pech.

    Geht es um einen formalen Fehler (ich sag mal \"grobe\" Missachtung der DKR oder ICD Kodierhinweise [z.B. definitiv ausgeschlossene Nebendiagnose]; keine Diskussion über die Richtigkeit z.B. einer Hypokaliämie oder so was), würde ich der KK mitteilen, dass zwar eine Korrektur durchgeführt wird, aber dem MDK keine Unterlagen gesendet werden.

    Ansonsten hat auch ein Wirtschaftsprüfungsamt kein Recht bestehende Gesetze zu umgehen.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Leisure 17,

    kurz gesagt kann es Ihnen egal sein, ob das Ordnungsamt oder die Schweizer Garde bei der KK Druck macht. Ihr Vertragspartner ist die KK und wenn die Fristen versäumt, ist der Fall für Sie erledigt.

    Gruß

    Bern

    Wenn Sie im Rahmen vom fröhlichen Miteinander ein Auge zudrücken wollen, geht das natürlich trotzdem...

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Schönen guten Tag allerseits,

    bei uns geht es um eine Fallzusammenführung nach § 2 Abs. 1 FPV. Die Kasse hat formal Recht (da braucht man auch keinen MDK dazu, das ergibt sich aus der Abrechnung) . Dennoch finde ich es problematisch, obwohl die Verjährung natürlich noch nicht greift und es auch Krankenhäuser gibt, die noch Altfälle nachberechnen.

    Ich erwäge folgende Antwort:

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund ihres Schreibens und der von Ihnen veranlassten rückwirkenden Rechnungsprüfung sehen wir uns veranlasst, unsererseits die mit Ihnen abgerechneten Fälle der Jahre 2005, 2006 und 2007 hinsichtlich einer korrekten und vollständigen Kodierung und Abrechnung zu prüfen. Um beiderseitigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, würden wir gerne die von uns auf diesem Wege ermittelten Fälle mit unvollständiger Kodierung oder zu geringer Abrechnung, mit den von Ihnen genannten Fällen verrechnen um dann den Differenzbetrag an Sie zu überweisen bzw. von Ihnen einzufordern. Da die Prüfung unsererseits noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird bitten wir Sie jedoch noch um etwas Geduld. Sie werden dann von uns eine Aufstellung der entsprechenden Fälle mit der jeweiligen Kodie-rungs- und Rechnungskorrektur erhalten.

    Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    Original von bern:
    Hallo Leisure 17,

    kurz gesagt kann es Ihnen egal sein, ob das Ordnungsamt oder die Schweizer Garde bei der KK Druck macht. Ihr Vertragspartner ist die KK und wenn die Fristen versäumt, ist der Fall für Sie erledigt.

    Gruß

    Bern

    Wenn Sie im Rahmen vom fröhlichen Miteinander ein Auge zudrücken wollen, geht das natürlich trotzdem...

    Es geht tatsächlich um eine Fallzusammennführung, die wir übersehen haben...

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo,

    @Herrn Schaffert: Der Brief kommt aus Berlin, von einer \"oranjen\" Kasse. Hab ich Recht? :augenroll:

    Eine FZ würde ich durchführen. Nicht weil irgendjemand Druck macht, sondern weil es einfach falsch wäre, zwei Fälle abzurechnen. An den MDK würde ich aber nichts senden.

    Ausnehmen würde ich Verjährungsfälle.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Zusammen,

    Zitat


    Original von papiertiger:

    @Herrn Schaffert: Der Brief kommt aus Berlin, von einer \"oranjen\" Kasse. Hab ich Recht? :augenroll:

    Eine FZ würde ich durchführen. Nicht weil irgendjemand Druck macht, sondern weil es einfach falsch wäre, zwei Fälle abzurechnen. An den MDK würde ich aber nichts senden.

    Ausnehmen würde ich Verjährungsfälle.

    Viele Grüße


    \"orangene\" FZ und fehlende Verlegungsabschläge haben wir auch korrigiert. Alles andere nicht, auch wenn es sich um Fälle vor 01.04.2007 handelt.

    @ Herrn Schaffert: Die Nachkodierung von Fällen ist doch für die KH ohnehin möglich, oder? Wenn wir sowas feststellen, dann nehmen wir das intern immer als Qualitätsproblem bei der Kodierung.

    So gesehen helfen uns die KK ja auch bei der Qualitätskontrolle. Auch schön

    Gruß

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Guten Abend Zusammen,

    mein Problem ist zwar anders (habe über die Suchfunktion nichts entsprechendes gefunden)dennoch bereitet mir auch Kopfzerbrechen:

    MDK prüft ein Fall aus 2008. Heute kommt die Anforderung für weitere Unterlagen:
    wir bitten um Arztbericht von Voraufenthalt. :a_augenruppel:
    Der Fall wurde gar nicht geprüft und eigentlich würde ich es gerne ablehnen. Darf der MDK das? es ist keine Prüfung auf Fallzusammenführung.

    Vielen Dank für Antworten.

    Schönen Abend und viele Grüße

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Morgen Lorelei,

    die 6 Wochen-Frist ist grundsätzlich bindend. Strittig und hier im Forum kontrovers diskutiert wäre lediglich die Version, dass der Prüfauftrag geändert wurde und bei Ihnen nachträglich auch noch eine mögliche Fallzusammenführung geprüft werden soll. Soweit nicht erkenntlich würde ich einfach einmal beim MDK nachfragen wofür die Unterlagen benötigt werden.

    Viele Grüße
    S. Seyer