Hallo liebe Forumsmitglieder!
Mich beschäftigt zur Zeit die Frage, ob es formale Vorgaben zur Datengrundlage bei der Erstellung des Qualitätsberichts gibt. Insbesondere, ob man sich bei der Liste der OPS an den amtlichen Katalog halten muss oder ob man auch Ziffern aus dem Erweiterungskatalog in den QB aufnehmen kann.
Hintergrund: Der Chef der Neurologie unseres Hauses möchte die vielen Doppler- und Duplexsonografien seiner Klinik gerne in die Liste integriert haben (würden gemäß seiner kliniksinternen Dokumentation im QB zahlenmäßig auch auf Platz 1 oder 2 erscheinen). Unser KIS gibt allerdings keinerlei Informationen über diese Leistungen, da sie nicht Teil des amtlichen OPS-Katalogs sind...
Wie handhaben Sie das? Habe ich in der Vereinbarung zum QB und den Anhängen eine Aussage darüber überlesen? Oder steht es uns frei, aus welchen Quellen und Katalogen wir die Daten generieren?
Viele Grüße
CB