Vorgaben bzgl. Datengrundlage für QB

  • Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Mich beschäftigt zur Zeit die Frage, ob es formale Vorgaben zur Datengrundlage bei der Erstellung des Qualitätsberichts gibt. Insbesondere, ob man sich bei der Liste der OPS an den amtlichen Katalog halten muss oder ob man auch Ziffern aus dem Erweiterungskatalog in den QB aufnehmen kann.
    Hintergrund: Der Chef der Neurologie unseres Hauses möchte die vielen Doppler- und Duplexsonografien seiner Klinik gerne in die Liste integriert haben (würden gemäß seiner kliniksinternen Dokumentation im QB zahlenmäßig auch auf Platz 1 oder 2 erscheinen). Unser KIS gibt allerdings keinerlei Informationen über diese Leistungen, da sie nicht Teil des amtlichen OPS-Katalogs sind...

    Wie handhaben Sie das? Habe ich in der Vereinbarung zum QB und den Anhängen eine Aussage darüber überlesen? Oder steht es uns frei, aus welchen Quellen und Katalogen wir die Daten generieren?

    Viele Grüße
    CB

  • Hi CB,

    für den QB ist das nicht eindeutig definiert. Bei den ICD ist im Ausfüllhinweis von der ICD10-GM die Rede, dies wäre ein Hinweis auf den amtlichen Katalog.
    Für OPS gibt es keine Spezifikation. Unter den FAQ des GBA findet man dazu nichts.
    Unsere Software lässt allerdings das einlesen nichtamtlicher OPS-Ziffern gar nicht zu.

    Eine Alternative ist ggf. die Veröffentlichung einer kurzen Tabelle dieser Leistungen in den Versorgungsschwerpunkten.

    Gruß

    merguet

  • Sehr geehrtes Forum,
    hallo CB,

    wir haben als Softwareanbieter eine analoge Anfrage zu diesem Thema bei Frau Riese vom VDAK gestartet.
    Die Antwort lautet wie folgt und ist sicherlich gerade hier von Interesse, solange das Thema auf den FAQ-Seiten des G-BA noch nicht aufgegriffen wurde:

    Zitat:\"Da hierzu in den Ausfüllhinweisen keine Regelungen getroffen worden, dürfen diese angegeben werden, insbesondere wenn das Krankenhaus diese zur korrekten Beschreibung seines Leistungsspektrums benötigt. Es ist aber auch zulässig, nur die amtlichen Codes zu verwenden. Wir würden letzteres empfehlen.\"

    Insofern haben wir die Eingabe und das automatisierte Importieren dieser Leistungen unterstützt und entsprechend abgebildet. Eine xml-Schema-Validierung ist auch erfolgreich durchgelaufen, da eine Validierung nur auf Syntax und nicht auf Katalog-Abgleich erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Löffler