Konsilärzte als Operateure

  • Guten Morgen wertes Forum,
    um unsere OP-Kapazitäten voll auszuschöpfen, überlegt meine Geschäftsführung die Einführung von \"externen\" Ärzten (niedergelassene Kollegen) als Operateure.
    Da der Patient allerdings weiterhin unser Klinikpatient bleibt, greift der Entgeltkatalog für Belegärzte nicht.
    Die Frage steht nun im Raum, wie eine mögliche Vergütung der Leistung dieses Arztes aussehen könnte bzw. nach welchen Richtlinien man sich orientieren könnte.
    Die angestellten Recherchen reichen von GOÄ, EBM bis zur prozentualen Beteiligung am DRG-Erlös. :sterne:
    Gibt es irgendwelche Erfahrungen hiermit in Ihren Kliniken ?
    Ich danke bereits im Voraus für alle Ideen und Vorschläge

    Grüße aus dem regnerischen Norden
    Roman

  • Hallo,

    der niedergelassene Arzt muß für seine Leistung nach GOÄ abrechnen,
    da hat er wenig Wahlmöglichkeiten.
    Im Verhältnis zu Krankenhäusern ist der einfache Satz dabei nicht unüblich.

    Es gibt allerdings auch Konstellationen bei denen die Kosten des Ärztlichen Dienst vom OP-Teil genommen wird (abhängig davon, ob vielleicht auch ein Assistent gestellt wird).
    Bei der vertraglichen Vereinbarung muß jedoch vermerkt werden, das die Kalkulation und Berechnung auf GOÄ-Basis erfolgt, das reicht dann aus.


    Viele Grüsse

    Jens Horstmann
    Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel Gemeinnützige GmbH
    Finanz- und Rechnungswesen/EDV

  • Hallo Roman,
    wir hatten eine Vergütung für den Gastarzt in Höhe des prozentualen Anteils der Arztkosten/OP lt. InEK (DRG-Browser) der DRG geplant.
    War dem Operateur aber zu wenig....

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold