Guten Morgen wertes Forum,
um unsere OP-Kapazitäten voll auszuschöpfen, überlegt meine Geschäftsführung die Einführung von \"externen\" Ärzten (niedergelassene Kollegen) als Operateure.
Da der Patient allerdings weiterhin unser Klinikpatient bleibt, greift der Entgeltkatalog für Belegärzte nicht.
Die Frage steht nun im Raum, wie eine mögliche Vergütung der Leistung dieses Arztes aussehen könnte bzw. nach welchen Richtlinien man sich orientieren könnte.
Die angestellten Recherchen reichen von GOÄ, EBM bis zur prozentualen Beteiligung am DRG-Erlös. :sterne:
Gibt es irgendwelche Erfahrungen hiermit in Ihren Kliniken ?
Ich danke bereits im Voraus für alle Ideen und Vorschläge
Grüße aus dem regnerischen Norden
Roman