Hallo Forum,
ich habe einen sich mir nicht ganz erschliessenden Fall aus dem Jahr 2004 auf dem Schreibtisch.
Patient lag in KKH mit A09Z, wurde dann zur Frühreha Phase B in ein weiteres KKH verlegt - unterhalb der MVWD-Tage. Muss bei Verlegung in eine Frühreha B ein Abschlag auf die A09Z berechnet werden????
Danke für Antworten