Guten Tag,
auch wenn es hier meist um GKV-Versicherte geht, habe ich eine Frage bzgl. einer Ablehnung der Kostenübernahme für die (Ballon)-Kyphoplastie durch eine private Versicherung. Das Verfahren wird seit 3 bis 4 Jahren an unserer Klinik erbracht. Zudem ist das Verfahren im Fallpauschalen-Katalog abgebildet. Es gab auch noch nie Probleme mit irgendeiner gesetzlichen Kasse.
Dennoch wird die Methode durch eine private Krankenversicherung als experimentell bezeichnet und daher die Kostenübernahme im stationären Bereich abgelehnt. Was nun? §137c Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus greift hier für eine Antwortschreiben nicht, da explizit GKV erwähnt wird. ??? Hat jemand eine Idee. Danke im Voraus….
Gruß West