Unstimmigkeiten wegen Kodierung von Verdachtsdiagnose mit MDK

  • Liebe Kollegen,

    bei einem Patienten in der Neurologie tritt während der stationären Behandlung (also unabhängig vom eigentlichen Aufnahmegrund) der Verdacht auf eine Lungenembolie auf, die sich jedoch nach umfangreicher Diagnostik (Mehraufwand!) nicht bestätigen ließ. Gleichwohl wird im Entlassungsbrief die Empfehlung einer weiteren internistischen Abklärung formuliert. Daraus kann geschlossen werden, dass noch keine definitive Aussage über das genaue Krankheitsgeschehen möglich ist.

    Die Patientin wird nicht nach Hause entlassen, sondern wegen anderer Gründe in die Psychiatrie verlegt. Als Nebendiagnose wurde die I26.9 (Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale) angegeben. Laut MDK ist die Diagnose nach den DKR jedoch nicht nachvollziehbar.

    Bei einer Verlegung können wir doch die Verdachtsdiagnose kodieren, und zwar unabhängig, ob der Patient wegen dieser Verdachtsdiagnose oder aus anderen Gründen verlegt wird. In den DKR 008b heißt es nur, dass das verlegende Krankenhaus die Verdachtsdiagnose kodieren darf. Es steht hier aber nicht, dass der Grund der Verlegung die weitere Abklärung der Verdachtsdianose sein muss.

    Nur bei einer Entlassung nach Hause müssten wir nach meinem Verständnis notfalls auf der Symptomebene kodieren, wenn Untersuchungen durchgeführt, aber keine spezifischen Behandlungen eingeleitet wurden.

    Sind meine Einschätzungen mehrheitsfähig oder unterliege ich einem Denkfehler?

    Danke für alle Hinweise und herzliche Grüße

    Elrip

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    kodiertechnisch so korrekt. In der DKR wird Verlegung \"mit\" nicht \"wegen\" einer VD beschrieben. Das Medizinische muss die Aktenlage stützen (Lungenembolie weder bestätigt, noch sicher ausgeschlossen).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    ist halt\' etwas schwierig formuliert!
    Wenn sich nach umfangreicher Diagnostik die LE nicht bestätigen ließ, ist sie dann nicht ausgeschlossen (ohne jetzt einen semantischen Exkurs zu beginnen)?
    Man fragt sich bei dieser Formulierung, was denn trotz umfangreicher Diagnostik noch hätte geforscht werden können, um die Diagnose LE zu bestätigen respk. auszuschließen. Ich würde auch gerne den Mehraufwand zurückbekommen, aber vielleicht wäre dann doch eher das Symptom (Dyspnoe) genauer gewesen?

    Schönen Feierabend

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg