• Hallo Forum,
    im Zuge der Budgetverhandlungen sind wir auf ein Problem gestoßen: Die DRG R64Z treffe ich nur mit der Z51.0 als HD und dem Carcinom als Nebendiagnose. Nach den (neuen und alten) Kodierrichtlinien darf die Z51.0 nur dann als HD kodiert werden, wenn der Patient am gleichen Tag wieder entlassen wird (also praktisch ein Tagesfall ist). Wie kann dann aber die DRG R64Z eine mittlere VD von 7,9 Tagen haben??? Habe ich einen Knoten im Hirn oder gibt es hier eine Diskrepanz zwischen den Kodierrichtlinien und dem Grouper?

    Gruß aus Celle

  • Zitat


    Original von Fiedler:
    Hallo Forum,
    im Zuge der Budgetverhandlungen sind wir auf ein Problem gestoßen: Die DRG R64Z treffe ich nur mit der Z51.0 als HD und dem Carcinom als Nebendiagnose. Nach den (neuen und alten) Kodierrichtlinien darf die Z51.0 nur dann als HD kodiert werden, wenn der Patient am gleichen Tag wieder entlassen wird (also praktisch ein Tagesfall ist). Wie kann dann aber die DRG R64Z eine mittlere VD von 7,9 Tagen haben??? Habe ich einen Knoten im Hirn oder gibt es hier eine Diskrepanz zwischen den Kodierrichtlinien und dem Grouper?

    Gruß aus Celle

    Sie haben gerade die Qualität der DRG Kostenkalkulation hinterffargt. Natürlich dürfte die VWD nur 1,0 Tage betragen. Da sich aber mit Sicherheit viele falsch kodierte Mehrtagesfälle in der Kalkulationsstichprobe befunden haben, ist so eine Ergebnis zustandegekommen. Wenn Sie nun die Tagesfälle danach abrechnen "schwimmen Sie im Geld".

    N.Roeder