Wiederaufnahme wegen Schmerzen

  • Guten Tag

    Ist die Wiederaufnahme eines Patienten mit Schmerzen nach einer OP als Komplikation zu werten ??
    Hämorrhoiden OP kommt am nächsten Tag mit starken Schmerzen zur stationären Aufnahme. Ist das nun eine Komplikation ??

    Gruß Attila

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    warum sollte dies keine Komplikation im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung sein?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    Übelkeit nach Chemo kann sein muss aber nicht und kommt es vor ist es keine Komplikation.
    Schmerzen nach einer OP können sein müssen aber nicht. Warum sollen die Schmerzen dann als Komplikation gewertet werden?
    Hätte er Schmerzen weil etwas falsch gelaufen ist dann wäre es für mich eine Komplikation. Aber so ?
    Gruß Attila

  • Hallo Zusammen,
    vielleicht weil Schmerzen nach einer OP keine Komplikation sondern normal sind, wenn (z.B. vom weiterbehandelnden niedergelassenen Kollegen) keine Analgesie durchgeführt wird???

    :d_gutefrage:

    Ich erinnere nur mal an die Diskussion zu den Nebenwirkungen oder Komplikationen bei bestimmten Medikamenten, die ja jetzt zu einer Änderung des Verfahrens zumindet bei onkologischen Patienten geführt hat.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ein Infekt muss nicht, kann aber entstehen. Warum sollte dies dann als Komplikation gewertet werden, bei Schmerzen aber nicht?

    Dass Schmerzen nach einer OP regelmäßig auftreten ist normal. Aber nicht die Schmerzen, die zu einer Wiederaufnahme führen (ansonsten würde ich mir den Einbau einer Eingangstür im KH schenken....) Diese Schmerzen sehe ich dann als Komplikation.
    Die Regelung bezüglich der onkologischen Fälle sind explizit auf diese gerichtet und nicht übertragbar.

  • Zitat


    Original von Attila:
    Hallo
    Ist es für Sie nun eine Komplikation Herr Horndasch oder nicht ? Ich erkenne auch bei Ihnen viele ?????
    Gruß Attila


    Klare Aussage,
    es kommt auf den Einzelfall und dessen Umstände und die dazugehörige Dokumentation an.
    Im Normalfall dürften therapieresistente Schmerzen im Zusammenhang mit einer OP, die zu einer WA führen, wahrscheinlich eine Zusammenlegung auslösen.
    Aber auch hier darf ich die Frage nach der stationären Notwendigkeit stellen?
    So wie der MDK-Arzt-halt diesmal anders herum.
    Nur weil der Patient nicht zum niedergelassenen Arzt will (alles schon da gewesen), kann es in meinen Augen nicht zu einer Kostenbelastung für das KH durch die Zusammenlegung kommen.

    Aber das nur als Schlussbemerkung am Rande.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Nur weil der Patient nicht zum niedergelassenen Arzt will (alles schon da gewesen), kann es in meinen Augen nicht zu einer Kostenbelastung für das KH durch die Zusammenlegung kommen.

    Hallo Herr Horndasch,

    doch, das geht prinzipiell schon .....

    Vergleichbare Situation ist, wenn sich ein Patient gegen ärztlichen Rat entlässt und dann wieder aufgenommen werden muss. Auch hier müssen Sie (wenn eine Regel getroffen wird) die Fälle zusammenlegen. Die Eigenverantwortung des Patienten ist kein Prüfkriterium im Sinne einer Opt-out-Variante.

  • Hallo Herr Selter,

    ok, ok.

    ich habe mich bei meinem Beispiel vielleicht missverständlich ausgedrückt, ich wollte hier nicht auf die Fallzusamenlegung sondern auf die Notwendigkeit der stationären Behandlung für den zweiten Fall abheben, die dann zu einer Belastung des Systems fürht (sei es für KK oder KH sei da dahingestellt)

    ansonsten:

    ich denke, jeder könnte hier ein paar Fälle konstruieren um seine Position zu verdeutlichen.

    Können wir so einigen, dass es in jedem Fall auf die Einzelbetrachtung ankommt und es daher keine allgemeingültige Regeln nach dem Motto \"alles über einen Kamm scheren geben\" kann?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Wenn die Schmerzen derart ausgeprägt waren so dass eine stat. Aufnahme notwendig war, dann ist es als Komplikation des Eingriffs anzusehen. Das Vorgehen des Operateurs könnte schliesslich auch eine Rolle spielen in Bezug auf postop. Schmerzen. Manche Operateure sind sehr feinfühlig und vermeiden Mikrotraumen im OP-Situs z. B. durch mechanischen Druck, die durch die Art des Operierens aufterten können. Manche haben etwas grobe Vorgehensweise und verursachen dann eher solche Schäden, die dann postoperative Schmerzintensität insgesamt verstärken.

    Gruß
    Ordu