Hallo Zusammen,
die Leitsätze des BMGS von 2004 bringen unter Punkt 6 die eindeutige Regelung, dass auch Fälle die unmittelbar aufeinanderfolgen zusammenzuführen sind, auch wenn der mittlere von der Zusammenführung ausgeschlossen ist.
Hoffe damit zur allgemeinen Klärung beigetragen zu haben.
Grundsätzlich ist zu sagen: Die Fallzusammenführung folgt eher schematischen als medizinisch logischen Kriterien (außer bei der Komplikation; deshalb ist das auch so unbefriedigend).
MFG
Bern