Hämorrhoiden in Schwangerschaft sachgerechte Kodierung?!

  • Hallo zusammen,

    eine Pat. in der 35. SSW kommt wegen stark schmerzenden Perianalthrombosen zur Aufnahme. Am Aufnahmetag erfolgt die Thrombektomie mit Entlassung am Folgetag. Bei der Kodierung dieses Falles macht man eine erstaunliche Entdeckung :a_augenruppel:

    Normalerweise würde man die ICD I84.3 als HD wählen und sich in der DGR G26Z mit dem cw von 0,291 wiederfinden.
    Sucht man dann aber unter dem Stichwort \"Schwangerschaft\", taucht die ICD O22.4 + O09.5! auf. Wählt man dies als HD, landet man in der DRG O65B mit dem cw von 0,129! :boese:

    Ist das sachgerecht? Oder wird die O22.4 nur verwendet, wenn NICHT operiert wird? Hat jemand eine Erklärung? Oder ist das einfach nur die übliche Grouper-Logik :sterne:

    Schönen Start in die Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    gemäß DKR \"1510b Komplikationen in der Schwangerschaft Bsp. 1\" werden Sie wohl in den sauren Apfel beissen müssen. Das Phänomen der \"Erlösverminderung\" ist mir da auch schon aufgefallen und nicht wirklich verständlich, passiert aber z. T. auch bei anderen schwangerschaftsbezogenen Hauptdiagnosen.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo riol,

    ich würde mich da nicht so einfach mit zufrieden geben wollen, schließlich ist doch I84.3 entschieden spezifischer - nicht Hämorrhoiden sondern die Analvenenthrombose wurde behandelt! :d_pfeid:

    In 1510b heisst es: Die Schlüsselnummer gibt die Diagnose ausreichend genau wieder - das ist natürlich hier nicht der Fall!

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Finke,

    man beachte aber auch die Exklusiva unter I84.. , da wird eigentlich die Benutzung von O22.4 für die Kodierung vorgeschrieben.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo,

    an der O22.4 als HD werden Sie nicht vorbei kommen. Ob wegen der zusätzlichen Informationen die I84.3 als ND in Frage kommt, wäre zu klären oder ob mit der Diagnose aus dem Bereich O20-29 die Diagnose hinreichend genau wieder gegeben wird (DKR 1510).

    Für mich ist unklar, ob mit der Diagnose O20.-- die anderen ND aus den anderen Kapiteln verboten sind oder im Einzelfall entbehrlich. ich denke eher ersteres.

    Oder Sie stellen sich auf den Standpunkt des Beispiels 4 der DKR und die SS ist nur ein reiner Nebenbefund. Aber ob Sie diesen Standpunkt durchhalten???

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    besten Dank für das \"brainstorming\".
    Habe den Fall demnächst bei der MDK-Fallbsprechung.
    Vermutlich hat Findus wohl recht :(

    Schönes Wochenende

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg