Belegarzt dann Hauptabteilung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich sehe hier keine Dramatik.
    Hier haben wir schon so einen Fall besprochen: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=1987#. Ich vertrete auch weiterhin meine dort vorgebrachten Argumente. Allerdings wird ja in diesem Thread auch klar, dass es hier anscheinend unterschiedliche Auffassungen gibt.

  • Ein freundliches Hallo ins Forum,

    Zitat


    Original von sschmitz:
    Hallo Zabi
    wenn ich recht verstehe wurde keine Augenbehandlung durchgeführt. In einem solchen Fall finde ich es recht merkwürdig, weiter die H25 als HD zu belassen...

    ich teile die Bedenken von sschmitz. Nach der DKR D002f hat zwar der OS-Halsbruch nicht zur Aufnahme geführt, aber dieser wurde doch ausschließlich behandelt. Sinn und Zweck des DRG-Systems kann doch nicht sein, über ein Entgelt (sprich DRG) für eine Augenbehandlung die Versorgung einer Fraktur an den Gliedmaßen darzustellen oder?)? Dies auch nicht über eine etwaige \"Fehler-DRG\".

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Hallo McGeiz,
    wieso wurde nur der OS-Bruch behandelt. der trat doch erst am zweiten Tag auf. Was wurde denn dann am ersten gemacht?
    war da kein Augenarzt da?
    kein ausgiebiges präoperatives Management weswegen der Pat. am Vortag der Op aufgenommen werden musste?
    Sarkastische Fragen über Fragen.

    ich geh jetzt ins WE.

    :i_drink:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von McGeiz:

    Sinn und Zweck des DRG-Systems kann doch nicht sein, über ein Entgelt (sprich DRG) für eine Augenbehandlung die Versorgung einer Fraktur an den Gliedmaßen darzustellen oder?)? Dies auch nicht über eine etwaige \"Fehler-DRG\".


    Im Einzelfall scheinbar doch:

    Zitat

    Deutsche Kodierrichtlinien DKR D002 Hauptdiagnose

    Anmerkung 1: Es ist nicht auszuschließen, dass diese Definition der Hauptdiagnose vereinzelt im DRG-System keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt. Im Rahmen der Entwicklung und Pflege des Entgeltsystems werden solche Fälle verfolgt und auf ggf. notwendige Maßnahmen geprüft.

    Ob dies auf den konkreten Fall so ist, muss letztlich Krankenhaus und ggf. MDK entscheiden.

    Ich weise aber auch noch einmal darauf hin, dass es in der Definition der Hauptdiagnose um die Veranlassung des Krankenhausaufenthaltes geht, und nicht um die Veranlassung der Krankenhausaufnahme und ich darin einen (geringen, aber in diesen Fällen durchaus relevanten) Unterschied sehe. Die Frage ist also nach meiner Ansicht nicht nur, \"warum ist der Patient aufgenommen worden? \", sondern \"was hat den Aufenthalt insgesamt in der letztlich durchgeführten Form veranlasst \"

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,