Verletzung der Harnröhre

  • Hallo zusammen,

    dieser thread passt gut zu meinem Fall. Aufgrund der Konsequenzen (DRG-Wechsel :!: ) will ich es aber noch mal abklären.

    Pat. mit med. Schenkelhalsfraktur und einigen ND erhält eine TEP. Wegen Miktionsstörungen muss ein DK gelegt werden. Dabei vermutlich Läsion der Harnröhre. Erneuter DK, später SK-Anlage. Die Kodierung von S37.30 triggert tatsächlich in die Polytrauma-DRG! Je nach Akzeptanz der ND beträgt Erlösunterschied ca. 3.500 - 5.000 € :!:

    Eine MDK-Prüfung wird die Folge sein. Klar, die FPV treibt manche Blüten mit blauen Flecken für alle Beteiligten (wir natürlich öfter ;) ) Aber ist dieser Kode wirklich sachgerecht? ?(

    Bitte um kurze Rückmeldung.

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Wegen Miktionsstörungen muss ein DK gelegt werden. Dabei vermutlich Läsion der Harnröhre.


    Hallo riol,

    mal blöd nachgefragt ... warum wird die Läsion nur vermutet? Wenn der DK geschoben wurde und die Harnröhre verletzt hat, müsste es doch geblutet haben.

    Unabhängig davon würde ich hier T81.2 kodieren.

    Sonnigen Grüße
    Fayence

  • Wäre dann aber nicht ein ICD aus T83.- passender?

    Grüße aus dem Salinental

  • Der Versuch, diese etwaige Verletzung der Harnröhre als mechanische Komplikation, Infektion oder entzündliche Reaktion verkaufen zu wollen, überzeugt mich nicht wirklich. :rolleyes:

  • Hallo riol,

    vermutlich hatte der Pat. eine Makrohämaturie nach Legen des DK, somit Hinweis auf eine Läsion der Harnröhre. Ressourcen haben Sie durch den zusätzlichen suprapubischen Blasenkatheter verbraucht. Fazit: ND S37.30
    Ob dieser Kode sachgerecht ist (was heißt das schon?), ist völlig irrelevant. Entscheidend ist die korrekte Kodierung. Und S37.30 ist spezifischer als T81.2 oder T83.0.
    Aber natürlich werden Sie diskutieren dürfen – Tipp: Beziehen Sie sich auf die Kodierempfehlung Nr. 78 der SEG 4 und D015l.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eine DRG-Zuordnung spielt für die Auswahl der Kodes prinzipiell keine Rolle. Das Pferd wird von vorne aufgezäumt, nicht von hinten. Welche DRG dabei raus kommt, ist Sache des Abrechnungssystems, nicht der Klassifikationen und DKR.
    Wenn eine Harnröhre verletzt wird, ist der spezifisch beschreibende Kode für diese Erkrankung (Verletzung) der S-Kode, nicht T-Kode. Der T-Kode beschreibt, dass etwas durch etwas passiert ist, aber eben nicht was (Erkrankung/Verletzung/Störung). Ich verstehe nicht, wie man bei einfacher Betrachtung der DKR und Auswahl der Kodes auf die Idee kommen kann, dass ein T-Kode hier spezifischer sein soll.

  • Hallo zusammen,

    ich bedanke mich für die vielen Stellungnahmen.

    Herr Balling, Ihr Hinweis auf die Nr. 78 SEG 4 war natürlich "Gold" wert. :thumbup:

    Wünsche allen etwas Schatten heute 8)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg