• Hallo Forum,

    nach Lektüre der Fragen und Antworten des Forums scheint bei para-/tetraplegischen Diagnosen immer die B60A/B angesteuert zu werden. Wäre das auch in der folgenden Hauptdiagnose-Prozedur-Kombination der Fall?
    Hauptdiagnose G82.10 (spastische Paraplegie, nicht näher bezeichnet) und Prozedur 5-038.4 (Implantation einer intraspinalen Medikamentenpumpe).
    Nach der Analyse der Hauptdiagnose-Prozedur-Tabellen des G-DRG-Definitions-Handbuches Version 1.0 müsste die B07A/B herauskommen.

    Dank im Voraus.

    Olaf Michaelsen

    [mark=grey]Olaf Michaelsen
    Senior Reimbursement Analyst
    Medtronic Deutschland[/mark]

  • Guten Abend Herr Michaelsen,

    es müsste tatsächlich die B60A/B sein, da diese eine sog. Pre-MDC-DRG ist, s. Handbuch Bd. 1 S. 35:

    Pre-MDC_B60A_B.jpg

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo,

    so ist es. Sie können einen Patienten mit einer Querschnittlähmung konservativ behandeln oder einer anspruchsvollen und teuren Operation unterziehen, egal, ob es ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt, ein Chirurg oder ein Dermatologe ist, der behandelt, sie bekommen immer nur B60B oder B60A, wenn die G82.- kodiert werden muß - mit dem dazugehörigen Relativgewicht.
    :itchy:

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen