kombination von 5-823.0 + 5-823.27

  • Hallo Zusammen,

    ich bin erst seit kurzem im Bereich der orhopädischen. Abrechnung zusätzlich noch zuständig und schon mit den ersten Problemen konfrontiert:
    Folgende 2 OPS moniert die KK, diese könnten nicht zusammen für eine OP kodiert werden:

    5-823.0 Rev, Wechsel, Entfernung einer Endoprothese am Knie: ohne Wechsel +
    5-823.27 Rev, Wechsel, Entfernung einer Endoprothese am Knie; Wechsel einer bicondylären Oberflächenersatzprothese; Inlaywechsel
    Zusätzlich wurde noch die Synovekomie + die 780.2h kodiert.

    Laut OP kam es nach Schnitt zur Pusentleerung, daraufhin wurden Weichteile revidiert. -> Spülung -> Synovektomie. Granulationsgewebe wurde entfernt und ausgiebig gespült (Jetlavage). Anschließend erfolgte der Inlaywechsel

    Ich glaube ja dass die KK leider recht hat, aber meine Doktores glauben mir auf Grund meiner wenigen Erfahrung leider nicht.

    Könnte mir hier jemand behilflich sein. Wäre wirklich dankbar.
    Schönen baldigen Feierabend.

    Mit freundlichen Grüßen
    OrthoB

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nur kurze Fassung:
    Wenn ein Inlay-Wechsel erfolgte, kann man nicht zusätzlich 5-823.0 sagen. Nur wenn es bei einer reinen Revision bliebe, kann man diesen Kode nennen. Ausnahme: 2-zeitige OP.
    Ich hatte das auch schon mit einem Krankenhaus in einem Gutachten diskutieren müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo, OrthoB, Herr Selter und andere Mitstreiter,
    mir stellt sich die Frage, wie bei bereits liegender Knie- Endoprothese ohne Patellaersatz kodiert wird, wenn bei einer erneuten OP die Patella nun doch ersetzt wird: 5-822.8- ( Patellaersatz) allein? Oder zusätzlich die 5-823.0, in Anbetracht der Tatsache, dass die schon liegende Prothese doch mit Sicherheit revidiert wird??
    Wäre sehr dankbar für Ratschläge und wünsche noch einen schönen Tag Emma

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn Sie die liegende TEP revidieren und nichts wechseln, ist der Kode 5-823.0, anzugeben. Für die Patella geben Sie dann 5-822.8- an.

  • Hallo,
    bei uns wurde bisher bei einem Knie-TEP Wechsel (5-823.23) mit Patellaersatz (5-822.80) oder Patellaersatzwechsel (5-823.50) jeweils beide OPS kodiert.
    Nun meine Frage : ist das korrekt? Denn die jeweilige OP ist ja auch einzel möglich. Wenn aber beides gemacht wurde,also Tep-Wechsel und Wechsel Patellaersatz, kann man beides in einer OP kodieren, oder deckt der Tep-Wechsel den Wechsel des Patellaersatzes mit ab?
    Danke für Ihre Unterstützung. Gr. Stift1

  • Hallo Zusammen,

    ich würde nochmals gerne um Stellungnahme zu o.g. Frage (Wechsel einer Schanierendoprothese 5-823.23 mit Patellaersatzwechsel 5-822.80 kombinierbar) bitten. Eine Anfrage bei der Fachgesellschaft übers DIMDI brachte die Antwort, dass die beiden Kodes zu kobinieren seien, da im Gegensatz zum Wechsel einer Endoprothese mit erweiterter Beugefähigkeit (5-823.b-) bei bikondylären Prothesen (5-823.2-) der Patellaersatz nicht spezifisch aufgeführt sei. Außerdem werde in zahlreichen Fällen der Patellaersatz nicht gewechselt und sei kein standardmäßiges Vorgehen beim Endoprothesenwechsel.
    Der SMD ist hingegen der Meinung, dass der Patellaersatz nicht gesondert kodiert werden kann. Nach DKR P003d - Mehrfachkodierung - seien für die Abbildung komplexer Eingriffe im OPS Hinweise formuliert worden, die auf eine gesonderte Kodierung der einzelnen durchgeführten Eingriffe verweisen. Da unter dem Kapitel 5-823 ein zusätzlicher Teilwechsel einer Patellakomponente nicht aufgeführt sei, sei somit der komplette Prothesenwechsel einschließlich des Patellateils mit 5-823.23 abgebildet.

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    Viele Grüße,
    kimmsi

  • Hallo kimmsi,
    die Hinweise im OPS stellen Beispiele dar. Auch darüberhinaus können OPS kodiert werden, welche durchgeführt werden.
    Wenn Sie schon die Stellungnahme der Fachgesellschaft über das DIMDI erhalten haben, haben Sie eine gute Voraussetzung den Fall vor Gericht zu bringen.
    Die Ansichten des SMD sind immer sehr eigen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn unter allen OPS-Kodes explizit alle anderen Kodes aufgeführt wären, die zusätzlich zu kodieren sind, müsste der OPS-Katalog in Buchform wohl in den Krankenhäusern wegen des Eigengewichts im Keller gelagert werden.
    Beispiel: Arthroskopische Gelenkoperationen, 5-81
    Hier ist nur erwähnt, dass eine diag. Arthroskopie in den Kodes enthalten ist, kein Hinweis auf zusätzliche Kodierung von Prozeduren. Es ist aber klar, dass wenn eine Synovektomie und Meniskusteilentfernung durchgeführt wurde, 2 Kodes angegeben werden: 5-811.- und 5-812.-. Das ganz ohne Hinweis unter 5-81 oder 5-811 oder 5-812...